Wenn die Kraft im Alter nachlässt oder eine plötzliche Erkrankung den Alltag auf den Kopf stellt, ist der Wunsch der meisten Senioren in Dortmund klar: Sie möchten in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Ob im Kreuzviertel, in Hombruch, in Brackel oder in der Nordstadt – das vertraute Zuhause bietet Sicherheit, Erinnerungen und Geborgenheit. Um diesen Wunsch zu realisieren, ist oft professionelle Hilfe von außen notwendig. Ein ambulanter Pflegedienst kommt direkt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie bei der Körperpflege, der medizinischen Versorgung oder im Haushalt.
Doch sobald das Thema Pflege aufkommt, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Finanzierung. Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Dortmund? Wie viel übernimmt die gesetzliche Pflegekasse im Jahr 2026? Und mit welchem Eigenanteil müssen Sie und Ihre Angehörigen rechnen? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Kostenstrukturen, die aktuellen Budgets der Pflegekasse und das spezielle Abrechnungssystem in Nordrhein-Westfalen wissen müssen. Mit konkreten Rechenbeispielen und Experten-Tipps zeigen wir Ihnen, wie Sie die Ihnen zustehenden Gelder optimal ausschöpfen.
Um die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst zu verstehen, müssen wir zunächst die zwei wichtigsten Säulen der Pflegefinanzierung betrachten. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet strikt zwischen zwei Leistungsarten, wenn Sie zu Hause versorgt werden: dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen.
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Anerkennung für die private Pflege. Es wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Sie können frei darüber verfügen und geben es in der Regel als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn weiter, die die Betreuung übernehmen.
Die Pflegesachleistungen hingegen sind zweckgebundene Mittel. Der Begriff "Sachleistung" ist hierbei oft irreführend, denn es handelt sich nicht um Gegenstände, sondern um die Dienstleistungen eines professionellen, zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Wenn ein Pflegedienst zu Ihnen nach Dortmund kommt, um Ihnen beim Duschen zu helfen oder Ihnen das Essen anzureichen, rechnet dieser Dienst seine erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
Wichtig für Sie zu wissen: Nach den umfassenden Pflegereformen der vergangenen Jahre wurden die Leistungsbeträge zuletzt zum Jahreswechsel 2025 spürbar angehoben. Diese erhöhten Sätze gelten in vollem Umfang und unverändert für das gesamte Jahr 2026. Die nächste gesetzliche Dynamisierung (Anpassung an die Preisentwicklung) ist erst für das Jahr 2028 vorgesehen. Sie können also für 2026 mit verlässlichen und stabilen Budgets planen.
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Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich ausschließlich nach Ihrem anerkannten Pflegegrad. Je höher der festgestellte Grad der Pflegebedürftigkeit, desto mehr Geld stellt die Pflegekasse zur Verfügung. Hier ist die detaillierte Übersicht der monatlichen Budgets, die Ihnen im Jahr 2026 zustehen:
Pflegegrad 1: In diesem Pflegegrad haben Sie noch keinen Anspruch auf klassisches Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse geht hier von einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aus. Dennoch erhalten Sie den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro, den Sie beispielsweise für Haushaltshilfen nutzen können.
Pflegegrad 2: Ihnen stehen monatlich 796 Euro für Pflegesachleistungen (den Pflegedienst) ODER 347 Euro als Pflegegeld zur Verfügung.
Pflegegrad 3: Das Budget für den ambulanten Pflegedienst steigt auf 1.497 Euro. Wenn Sie die Pflege komplett durch Angehörige organisieren, erhalten Sie 599 Euro Pflegegeld.
Pflegegrad 4: Für schwerste Beeinträchtigungen zahlt die Kasse 1.859 Euro für Pflegesachleistungen ODER 800 Euro Pflegegeld.
Pflegegrad 5: Bei der höchsten Stufe der Pflegebedürftigkeit (oft mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) übernimmt die Pflegekasse bis zu 2.299 Euro für den Pflegedienst ODER zahlt 990 Euro Pflegegeld aus.
Die meisten Familien in Dortmund entscheiden sich jedoch nicht für ein "Entweder-oder", sondern nutzen die sogenannte Kombinationsleistung. Dies ist der Fall, wenn Sie sich teilweise von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lassen (z. B. morgens für die aufwendige Körperpflege) und den Rest des Tages von Ihren Angehörigen betreut werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig berechnet. Wie diese Berechnung genau funktioniert, erklären wir Ihnen weiter unten in einem detaillierten Rechenbeispiel.
Für offizielle und weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen können Sie sich auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.
Wenn Sie einen Handwerker rufen, zahlen Sie in der Regel einen Stundenlohn plus Materialkosten. In der ambulanten Pflege in Nordrhein-Westfalen (und somit auch in Dortmund) funktioniert das Abrechnungssystem jedoch völlig anders. Die Pflegekassen haben mit den Verbänden der Pflegedienste einen festen Katalog vereinbart, der die Pflege in sogenannte Leistungskomplexe (LK) unterteilt. Es wird also nicht strikt nach Minuten abgerechnet, sondern nach fest definierten Aufgabenpaketen.
Jeder Leistungskomplex ist mit einer bestimmten Punktzahl bewertet. Der Preis, den der Pflegedienst letztendlich auf die Rechnung schreibt, ergibt sich aus der Multiplikation dieser Punktzahl mit dem sogenannten Punktwert.
Der Punktwert in Dortmund: Jeder ambulante Pflegedienst verhandelt seinen eigenen Punktwert individuell mit den Pflegekassen. Dieser Wert spiegelt unter anderem die regionalen Personal- und Strukturkosten wider. Im Jahr 2026 liegt ein typischer Punktwert für einen Pflegedienst in Dortmund erfahrungsgemäß zwischen 0,065 Euro und 0,080 Euro. Zusätzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Besonderheit: die Ausbildungsvergütungsumlage. Um die Ausbildung neuer Pflegekräfte zu finanzieren, wird auf jeden Punktwert ein gesetzlicher Zuschlag addiert. Im Jahr 2026 beträgt dieser Umlagebetrag exakt 0,00519 Euro pro Punkt. Wenn ein Pflegedienst also einen Basis-Punktwert von 0,070 Euro verhandelt hat, liegt der tatsächliche Abrechnungswert bei knapp über 0,075 Euro.
Um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, wofür Ihr Budget ausgegeben wird, hier ein Auszug aus dem Leistungskomplex-Katalog für Nordrhein-Westfalen:
Leistungskomplex 1 (Ganzwaschung) – 426 Punkte: Dies ist das umfangreichste Paket der Körperpflege. Es beinhaltet das Waschen, Duschen oder Baden am gesamten Körper, die Mund-, Zahn- und Lippenpflege, das Rasieren, die Haut- und Haarpflege, das Kämmen, die Nagelpflege sowie das An- und Auskleiden. Auch das Vorbereiten und Aufräumen des Pflegebereichs ist hierin enthalten. Bei einem angenommenen Punktwert von 0,075 Euro kostet diese Leistung etwa 31,95 Euro pro Einsatz.
Leistungskomplex 2 (Teilwaschung) – 228 Punkte: Hier wird nur ein Teil des Körpers gewaschen (beispielsweise der Intimbereich oder das Gesicht und der Oberkörper). Auch hier gehören Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden dazu. Kostenpunkt bei 0,075 Euro pro Punkt: ca. 17,10 Euro.
Leistungskomplex 3 (Ausscheidung) – variiert je nach Aufwand: Beinhaltet die Begleitung zur Toilette, das Wechseln von Inkontinenzmaterial oder die Pflege eines Katheters.
Leistungskomplex 5 (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme): Umfasst das mundgerechte Zubereiten der Mahlzeit (z. B. Brote schmieren, Fleisch schneiden) und das Anreichen des Essens, falls der Pflegebedürftige nicht mehr selbstständig essen kann.
Leistungskomplex 7 (Lagern/Betten): Wichtig für bettlägerige Senioren, um Druckgeschwüren (Dekubitus) vorzubeugen. Beinhaltet das körper- und situationsgerechte Lagern im Bett.
Neben den reinen Pflegeleistungen (den Leistungskomplexen) gibt es zwei weitere Kostenpunkte, die auf der monatlichen Rechnung Ihres Dortmunder Pflegedienstes auftauchen werden und die Sie unbedingt in Ihre Budgetplanung einbeziehen müssen.
1. Die Wegepauschale (Hausbesuchspauschale): Der Pflegedienst muss zu Ihnen fahren. Die Zeit im Auto, der Kraftstoff und die Abnutzung des Fahrzeugs werden über eine Wegepauschale oder Einsatzpauschale abgerechnet. Egal, ob der Dienst nur für 10 Minuten kommt, um Augentropfen zu geben, oder ob er eine Stunde für die große Körperpflege bleibt – für jede Anfahrt wird diese Pauschale fällig. In Dortmund liegt diese Pauschale im Jahr 2026 durchschnittlich bei 5,00 Euro bis 7,50 Euro pro Besuch. Wenn der Pflegedienst zweimal täglich zu Ihnen kommt, summieren sich allein die Wegepauschalen auf rund 300 bis 450 Euro im Monat!
2. Die Investitionskosten: Dies ist ein Punkt, der bei vielen Angehörigen für Überraschungen sorgt. Ein ambulanter Pflegedienst muss Büroflächen anmieten, Dienstautos leasen und Software kaufen. Diese betrieblichen Anschaffungskosten (Investitionskosten) darf der Pflegedienst seinen Klienten in Rechnung stellen. Kritisch dabei: Die gesetzliche Pflegekasse darf diese Investitionskosten laut Gesetz nicht aus dem Sachleistungsbudget übernehmen. Sie müssen diese Kosten als privaten Eigenanteil selbst bezahlen. Meist werden hierfür etwa 1,50 Euro bis 3,00 Euro pro Hausbesuch oder ein prozentualer Aufschlag auf die Gesamtrechnung fällig. Bei täglichen Besuchen bedeutet das einen privaten Eigenanteil von 50 bis 100 Euro im Monat, selbst wenn Ihr Budget der Pflegekasse noch nicht ausgeschöpft ist.
Liebevolle Unterstützung im Pflegealltag.
Theorie ist wichtig, aber erst in der Praxis zeigt sich, wie weit das Geld der Pflegekasse wirklich reicht. Die folgenden drei Szenarien zeigen typische Pflegesituationen in Dortmund und verdeutlichen, wie die Abrechnung im Detail funktioniert. Bitte beachten Sie: Zur Vereinfachung rechnen wir mit einem durchschnittlichen Monat von 30 Tagen und einem fiktiven Punktwert von 0,075 Euro.
Beispiel 1: Leichte Unterstützung im Alltag (Pflegegrad 2) Herr Müller lebt allein in Dortmund-Aplerbeck. Er hat Pflegegrad 2 und kommt im Alltag noch gut zurecht, benötigt aber dreimal in der Woche Hilfe beim Duschen und der Körperpflege. Seine Tochter übernimmt die restliche Betreuung am Wochenende. Der Pflegedienst kommt an 13 Tagen im Monat. Erbracht wird jeweils der Leistungskomplex 2 (Teilwaschung / Duschen) für 17,10 Euro zuzüglich der Wegepauschale von 6,00 Euro. Ein Einsatz kostet somit 23,10 Euro.Monatliche Gesamtkosten: 13 Einsätze x 23,10 Euro = 300,30 Euro. Das Budget für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 beträgt 796 Euro. Die Kosten von 300,30 Euro werden somit zu 100 % von der Pflegekasse direkt an den Pflegedienst bezahlt. Herr Müller muss lediglich die Investitionskosten (z. B. 13 x 2,00 Euro = 26,00 Euro) privat tragen.
Exkurs Kombinationsleistung bei Beispiel 1: Da Herr Müller sein Sachleistungsbudget von 796 Euro nicht komplett aufgebraucht hat, verfällt der Rest nicht einfach. Er hat Anspruch auf anteiliges Pflegegeld (Kombinationsleistung). Rechnung: Er hat 300,30 Euro von 796 Euro verbraucht. Das sind rund 37,7 Prozent seines Budgets. Ihm stehen somit noch 62,3 Prozent des regulären Pflegegeldes zu. Das volle Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro. 62,3 % von 347 Euro = 216,18 Euro. Diesen Betrag überweist die Pflegekasse am Monatsende auf das Konto von Herrn Müller. Er kann dieses Geld seiner Tochter als Dankeschön für ihre Hilfe geben.
Beispiel 2: Tägliche Grundversorgung (Pflegegrad 3) Frau Schmidt aus Dortmund-Mitte hat Pflegegrad 3. Sie benötigt jeden Morgen Hilfe beim Aufstehen, Waschen und Anziehen sowie jeden Abend Hilfe beim Ausziehen und Zubettgehen. Der Pflegedienst kommt also zweimal täglich, sieben Tage die Woche (30 Tage im Monat = 60 Einsätze). Morgens: Leistungskomplex 1 (Ganzwaschung) = 31,95 Euro + Wegepauschale 6,00 Euro = 37,95 Euro. Abends: Leistungskomplex 2 (Teilwaschung/Abendpflege) = 17,10 Euro + Wegepauschale 6,00 Euro = 23,10 Euro. Kosten pro Tag: 61,05 Euro.Monatliche Gesamtkosten: 30 Tage x 61,05 Euro = 1.831,50 Euro. Das Budget für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 beträgt jedoch nur 1.497 Euro. Die Pflegekasse zahlt die 1.497 Euro an den Pflegedienst. Die Differenz in Höhe von 334,50 Euro zuzüglich der Investitionskosten für 60 Einsätze (ca. 120,00 Euro) muss Frau Schmidt als privaten Eigenanteil (insgesamt ca. 454,50 Euro) aus ihrer eigenen Rente bezahlen. Ein anteiliges Pflegegeld wird hier logischerweise nicht mehr ausgezahlt, da das Budget zu über 100 % ausgeschöpft wurde.
Beispiel 3: Umfassende Intensivbetreuung (Pflegegrad 4) Herr Weber in Dortmund-Lütgendortmund ist stark pflegebedürftig (Pflegegrad 4) und bettlägerig. Der Pflegedienst kommt dreimal täglich. Morgens zur großen Körperpflege, mittags zur Nahrungsaufnahme und zum Lagern, abends zur Abendpflege und erneuten Lagerung. Die Kosten für drei Einsätze täglich inklusive dreier Wegepauschalen belaufen sich schnell auf 90,00 bis 110,00 Euro pro Tag.Monatliche Gesamtkosten: 30 Tage x 100,00 Euro = 3.000,00 Euro. Das Budget bei Pflegegrad 4 liegt bei 1.859 Euro. Hier entsteht eine erhebliche finanzielle Lücke von 1.141,00 Euro plus Investitionskosten, die privat getragen werden muss. An diesem Punkt müssen Familien oft beraten, ob eine 24-Stunden-Pflegekraft zu Hause oder der Umzug in eine stationäre Einrichtung finanziell und organisatorisch sinnvoller ist.
Ein Punkt, der in der Beratungspraxis in Dortmund immer wieder zu Missverständnissen führt, ist die Unterscheidung zwischen Grundpflege und medizinischer Behandlungspflege. Diese Unterscheidung ist finanziell von enormer Bedeutung für Sie!
Alles, was wir bisher besprochen haben (Waschen, Anziehen, Essen anreichen, Lagern), fällt unter die Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Diese Kosten werden aus dem Budget der Pflegekasse (den Pflegesachleistungen) bezahlt.
Anders verhält es sich bei der medizinischen Behandlungspflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Dazu gehören Tätigkeiten, die ein Arzt verordnet, um eine Krankheit zu heilen oder zu lindern. Typische Beispiele sind:
Das An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen (Thrombosestrümpfen).
Das Richten und Verabreichen von Medikamenten.
Das Spritzen von Insulin bei Diabetes.
Die Versorgung von Wunden und das Wechseln von Verbänden.
Die Blutzuckermessung.
Wenn Ihr Hausarzt in Dortmund Ihnen diese Leistungen verschreibt (Verordnung häuslicher Krankenpflege), übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten dafür zu 100 Prozent (abgesehen von einer geringen gesetzlichen Zuzahlung für maximal 28 Tage im Jahr). Diese medizinischen Leistungen belasten Ihr Budget der Pflegekasse überhaupt nicht! Ein guter Pflegedienst wird bei seinem Besuch beide Bereiche kombinieren. Er wäscht Sie (Abrechnung über die Pflegekasse) und zieht Ihnen danach die Kompressionsstrümpfe an (Abrechnung über die Krankenkasse). Achten Sie unbedingt darauf, dass medizinische Notwendigkeiten von Ihrem Arzt verordnet werden, um Ihr Pflegebudget zu schonen.
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Digitale Pflegeanwendungen im Alltag.
Neben den Pflegesachleistungen gibt es eine Reihe weiterer Budgets, die Sie nutzen können, um die häusliche Pflege in Dortmund zu finanzieren und den Eigenanteil zu senken.
1. Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie können damit zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen. Dazu gehören Alltagsbegleiter, die mit Ihnen einkaufen gehen, anerkannte Reinigungskräfte für Ihre Wohnung in Dortmund oder Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte. Wichtig: Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht nutzen, wird er angespart und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
2. Der Umwandlungsanspruch Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und Ihr Budget für Pflegesachleistungen nicht komplett für den Pflegedienst aufbrauchen, können Sie bis zu 40 Prozent dieses Budgets umwandeln. Sie können dieses Geld dann zusätzlich zum Entlastungsbetrag für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen nutzen. Dies bietet eine enorme Flexibilität, wenn Sie weniger körperliche Pflege, dafür aber mehr Hilfe beim Putzen oder Einkaufen benötigen.
3. Das Gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro) Seit der großen Reform, die Mitte 2025 in Kraft trat und nun 2026 voll wirksam ist, gibt es eine massive Erleichterung für pflegende Angehörige. Die früher strikt getrennten Töpfe für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden zu einem einzigen, flexiblen Gemeinsamen Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro zusammengelegt. Zudem ist die früher geforderte "Vorpflegezeit" von sechs Monaten komplett entfallen. Was bedeutet das für Sie? Wenn Ihre pflegende Tochter in den Urlaub fährt, selbst krank wird oder einfach mal einen Nachmittag frei braucht, können Sie aus diesem Budget einen ambulanten Pflegedienst bezahlen, der ersatzweise zu Ihnen kommt (sogenannte stundenweise Verhinderungspflege). Wenn der Ersatzpflegedienst weniger als 8 Stunden am Tag bei Ihnen ist, wird Ihr reguläres Pflegegeld für diesen Tag nicht einmal gekürzt!
4. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich) Für die häusliche Pflege benötigen Sie Materialien, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Die Pflegekasse stellt Ihnen hierfür monatlich 42 Euro zur Verfügung. Davon können Sie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen beziehen. Am einfachsten ist es, sich diese Produkte als fertige "Pflegebox" monatlich kostenfrei nach Hause liefern zu lassen. Die Abrechnung übernimmt der Anbieter direkt mit der Kasse.
5. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro) Oftmals ist nicht nur die Pflege selbst ein Kostenfaktor, sondern auch die Anpassung der Wohnung in Dortmund. Wenn Sie einen Rollstuhl benötigen oder die Treppe nicht mehr schaffen, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieses Geld kann für den Einbau eines Treppenlifts, die Installation eines Badewannenlifts, die Verbreiterung von Türen oder den Umbau der Wanne zu einer bodengleichen Dusche verwendet werden. Leben zwei Pflegebedürftige (z. B. ein Ehepaar) zusammen, kann sich der Zuschuss auf 8.360 Euro verdoppeln.
6. Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 Euro monatlich) Sicherheit auf Knopfdruck: Ein Hausnotrufsystem ist für alleinlebende Senioren unerlässlich. Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Betriebskosten für das Basisgerät in Höhe von 25,50 Euro sowie in der Regel die einmalige Anschlussgebühr, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
7. Digitale Pflegeanwendungen – DiPA (53 Euro monatlich) Ein noch relativ neuer Baustein sind die Digitalen Pflegeanwendungen. Sie erhalten ein monatliches Budget von 53 Euro für zertifizierte Apps und Programme auf dem Tablet oder Smartphone, die beispielsweise Gedächtnistraining für Demenzpatienten anbieten oder Übungen zur Sturzprävention anleiten.
Wie in unserem dritten Rechenbeispiel gezeigt, kann eine intensive ambulante Pflege schnell mehrere tausend Euro im Monat kosten. Wenn die Pflegesachleistungen ausgeschöpft sind, müssen Sie den Rest aus eigener Tasche (Rente, Ersparnisse) zahlen. Doch was passiert, wenn Ihre Rente dafür nicht ausreicht und Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind?
In Deutschland muss niemand unversorgt bleiben. Wenn Ihr Vermögen unter den gesetzlichen Schonbetrag von derzeit 10.000 Euro fällt, springt das Sozialamt ein. In Dortmund ist hierfür das Sozialamt der Stadt Dortmund (Fachbereich Soziales, Abteilung Hilfe zur Pflege) zuständig. Sie können dort einen Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellen. Das Sozialamt prüft Ihre Einkommensverhältnisse und übernimmt im Bedarfsfall die ungedeckten Pflegekosten sowie die Investitionskosten des Pflegedienstes. Auch unterhaltspflichtige Kinder werden vom Sozialamt nur dann zur Kasse gebeten, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 Euro überschreitet (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Steuerliche Absetzbarkeit: Wenn Sie Pflegekosten selbst tragen, sollten Sie unbedingt alle Rechnungen aufbewahren. Sie können diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Entweder als Haushaltsnahe Dienstleistungen (hier können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden) oder als Außergewöhnliche Belastungen, sofern die Kosten Ihre individuelle zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Dortmund kann Sie hierzu individuell beraten.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, keinen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege zu beauftragen und ausschließlich von Ihren Angehörigen gepflegt werden, beziehen Sie das volle Pflegegeld. Der Gesetzgeber möchte in diesem Fall jedoch sicherstellen, dass Sie zu Hause optimal und fachgerecht versorgt sind und Ihre Angehörigen nicht überlastet werden.
Deshalb sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen professionellen Pflegedienst für einen Beratungseinsatz zu sich nach Hause einzuladen:
Bei Pflegegrad 2 und 3: Einmal im Halbjahr.
Bei Pflegegrad 4 und 5: Einmal im Quartal.
Bei Pflegegrad 1: Freiwillig einmal im Halbjahr.
Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung. Die Pflegefachkraft gibt Ihren Angehörigen Tipps zu Hebetechniken, berät über sinnvolle Pflegehilfsmittel (wie einen Badewannenlift oder ein Pflegebett) und klärt auf, ob eventuell ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll wäre. Wichtig für Sie: Dieser Beratungseinsatz kostet Sie keinen Cent! Der Pflegedienst rechnet die Kosten für diese Beratung (je nach Pflegegrad zwischen ca. 35 und 50 Euro) direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ihr Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt. Wenn Sie diese Pflichttermine jedoch ignorieren, darf die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall ganz streichen.
Das wichtige Kennenlerngespräch vor Ort.
Die Auswahl des passenden ambulanten Pflegedienstes ist eine Vertrauenssache. Schließlich lassen Sie diese Menschen in Ihre intimste Privatsphäre. Gehen Sie bei der Suche in Dortmund strukturiert vor:
Bedarfsermittlung: Notieren Sie sich genau, wobei Sie Hilfe benötigen. Geht es nur um das morgendliche Duschen? Müssen Medikamente gerichtet werden? Brauchen Sie Hilfe beim Zubereiten des Mittagessens?
Lokale Suche: Suchen Sie nach Pflegediensten in Ihrem direkten Stadtteil (z. B. in Dortmund-Hörde, Scharnhorst oder Aplerbeck). Ein Dienst aus der direkten Nachbarschaft hat kürzere Anfahrtswege. Das bedeutet für Sie niedrigere Wegepauschalen und eine höhere Pünktlichkeit, da die Pflegekräfte nicht im Stau auf dem Ruhrschnellweg (B1) stehen.
Kostenvoranschlag anfordern: Lassen Sie sich von mindestens zwei Pflegediensten einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Dieser muss genau auflisten, welche Leistungskomplexe zu welchem Punktwert abgerechnet werden, wie hoch die Wegepauschalen sind und welche Investitionskosten auf Sie zukommen.
Kennenlerngespräch: Die Chemie muss stimmen. Bitten Sie um einen unverbindlichen Hausbesuch der Pflegedienstleitung (PDL). Achten Sie darauf, ob man sich Zeit für Ihre Fragen nimmt und ob auf Ihre individuellen Wünsche (z. B. "Ich möchte immer erst nach 9 Uhr gewaschen werden") eingegangen wird.
Vertrag prüfen: Unterschreiben Sie nicht sofort. Prüfen Sie die Kündigungsfristen. Ein seriöser Pflegevertrag lässt sich in der Regel mit einer kurzen Frist (z. B. 14 Tage) kündigen, falls Sie unzufrieden sind oder sich Ihre Pflegesituation ändert.
In der täglichen Praxis begegnen Pflegeberatern immer wieder hartnäckige Irrtümer. Hier stellen wir die häufigsten Missverständnisse richtig:
"Das Pflegegeld steht dem Pflegedienst zu." Falsch. Das Pflegegeld ist ausschließlich für Sie und Ihre privaten Pflegepersonen gedacht. Der Pflegedienst wird über die Pflegesachleistungen bezahlt. Nur wenn Sie die Kombinationspflege nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
"Ich muss den Pflegedienst nehmen, den meine Krankenkasse mir vorschlägt." Falsch. In Deutschland herrscht freie Anbieterwahl. Sie können jeden zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Dortmund beauftragen, dem Sie vertrauen. Die Pflegekasse muss die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Budgets übernehmen, unabhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden.
"Wenn ich ins Krankenhaus komme, muss ich den Pflegedienst trotzdem weiter bezahlen." Falsch. Ambulante Pflegeleistungen werden spitz abgerechnet. Das bedeutet: Es wird nur das bezahlt, was auch tatsächlich erbracht wurde. Wenn Sie ins Krankenhaus kommen oder in den Urlaub fahren, sagen Sie dem Pflegedienst rechtzeitig Bescheid. Für diese Ausfalltage dürfen Ihnen keine Pflegekosten in Rechnung gestellt werden.
"Der Entlastungsbetrag von 131 Euro verfällt am Ende des Monats, wenn ich ihn nicht nutze." Falsch. Der Entlastungsbetrag wird auf einem fiktiven Konto bei Ihrer Pflegekasse angespart. Beträge, die Sie in einem Monat nicht nutzen, werden in den nächsten Monat übertragen. Sie können nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen – ideal beispielsweise für einen großen Frühjahrsputz durch einen anerkannten Dienstleister.
Ein ambulanter Pflegedienst ist eine unschätzbare Hilfe, um auch im hohen Alter oder bei schwerer Krankheit sicher und gut versorgt im eigenen Zuhause in Dortmund leben zu können. Die Kosten für diese Dienstleistungen setzen sich in Nordrhein-Westfalen aus den bewerteten Leistungskomplexen, den Wegepauschalen und den privat zu tragenden Investitionskosten zusammen.
Dank der starken finanziellen Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung – insbesondere durch die Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und das neue Gemeinsame Jahresbudget – lässt sich ein Großteil dieser Kosten decken. Im Jahr 2026 profitieren Sie dabei von den stabilen, erhöhten Leistungssätzen der letzten Pflegereform. Dennoch ist es unerlässlich, dass Sie sich im Vorfeld detaillierte Kostenvoranschläge einholen und genau kalkulieren, um unerwartete Zuzahlungen (Eigenanteile) zu vermeiden.
Nehmen Sie sich die Zeit, die verschiedenen Budgets der Pflegekasse strategisch miteinander zu kombinieren. Trennen Sie sauber zwischen ärztlich verordneter Behandlungspflege (Krankenkasse) und der Grundpflege (Pflegekasse), nutzen Sie die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Hausnotrufsysteme und scheuen Sie sich nicht, bei finanziellen Engpässen rechtzeitig das Sozialamt der Stadt Dortmund einzubeziehen. Mit der richtigen Planung und Beratung steht einem selbstbestimmten Leben in Ihren eigenen vier Wänden nichts im Wege.
Die wichtigsten Antworten zur Finanzierung ambulanter Pflege in Dortmund