Wenn Sie oder ein geliebter Angehöriger in Herne pflegebedürftig werden, stehen Sie oft vor vielen drängenden Fragen. Die Organisation des Alltags verändert sich grundlegend, und neben den emotionalen und organisatorischen Herausforderungen rückt eine Frage schnell in den Mittelpunkt: Wie hoch sind die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Herne und was genau zahlt die Pflegekasse? Die gute Nachricht vorweg: Sie sind mit diesen Fragen nicht allein. Das deutsche Pflegesystem bietet vielfältige finanzielle Unterstützungsleistungen, die es Senioren ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung – sei es in Wanne-Eickel, Baukau, Sodingen oder Herne-Mitte – wohnen zu bleiben.
Als Experten von PflegeHelfer24 sind wir täglich im gesamten Bundesgebiet und natürlich auch im Ruhrgebiet im Einsatz, um Familien bei der Bewältigung des Pflegealltags zu unterstützen. Wir wissen, dass die gesetzlichen Regelungen, Fachbegriffe wie Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen oder das in Nordrhein-Westfalen geltende Punktesystem auf den ersten Blick überwältigend wirken können. Besonders im aktuellen Jahr 2026 gelten neue, erhöhte Leistungssätze der Pflegekassen, die Sie unbedingt kennen und ausschöpfen sollten.
Dieser umfassende Ratgeber ist speziell für Senioren ab 65 Jahren und deren Angehörige in Herne geschrieben. Er liefert Ihnen eine detaillierte, transparente und leicht verständliche Übersicht über alle anfallenden Kosten, die genauen Erstattungsbeträge der Pflegekasse und zeigt Ihnen anhand konkreter Rechenbeispiele, mit welchem Eigenanteil Sie in verschiedenen Pflegegraden rechnen müssen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Unsicherheit zu nehmen, damit Sie fundierte Entscheidungen für eine würdevolle und sichere Pflege zu Hause treffen können.
Professionelle Unterstützung bei der täglichen Grundpflege im eigenen Zuhause.
Bevor wir uns den detaillierten Kosten widmen, ist es wichtig zu verstehen, wofür Sie eigentlich bezahlen. Ein ambulanter Pflegedienst kommt direkt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie bei den Dingen, die alleine nicht mehr oder nur noch schwer zu bewältigen sind. Die Leistungen lassen sich grundsätzlich in vier große Bereiche unterteilen, die auch für die spätere Abrechnung mit den Kassen entscheidend sind:
Die Grundpflege (Körperbezogene Pflegemaßnahmen): Hierzu zählen alle Tätigkeiten, die den direkten körperlichen Pflegebedarf betreffen. Das umfasst die Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden, die Mundhygiene, das Kämmen und Rasieren. Ebenso gehört die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Umsetzen (beispielsweise vom Bett in den Rollstuhl) sowie die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang dazu. Diese Leistungen werden über die gesetzliche Pflegeversicherung (nach dem Sozialgesetzbuch XI) abgerechnet.
Die medizinische Behandlungspflege: Dies sind rein medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden müssen. Dazu gehören das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Wundversorgung, das Setzen von Injektionen (wie Insulin) oder die Überwachung von Vitalwerten. Wichtig: Diese Kosten trägt nicht die Pflegekasse, sondern Ihre Krankenkasse.
Die hauswirtschaftliche Versorgung: Ein Pflegedienst kann auch Aufgaben im Haushalt übernehmen. Dazu zählen das Einkaufen von Lebensmitteln, das Kochen, das Spülen, die Reinigung der Wohnung in Herne, das Waschen der Kleidung und das Wechseln der Bettwäsche.
Betreuungsleistungen und Alltagsbegleitung: Zur Entlastung pflegender Angehöriger bieten Pflegedienste auch Betreuungszeiten an. Das kann ein gemeinsamer Spaziergang durch den Herner Gysenbergpark sein, Vorlesen, gemeinsames Spielen oder die Begleitung zu Arztbesuchen.
Abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem festgestellten Pflegegrad schnüren Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst ein maßgeschneidertes Paket aus diesen Leistungen.
Einer der häufigsten Gründe für Verwirrung bei den Pflegekosten ist die strikte Trennung zwischen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Es ist essenziell, diesen Unterschied zu verstehen, da er direkte Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel hat.
Die medizinische Behandlungspflege ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Wenn Ihr Hausarzt in Herne feststellt, dass Sie medizinische Hilfe zu Hause benötigen – zum Beispiel, weil Sie nach einem Krankenhausaufenthalt Wunden haben, die versorgt werden müssen, oder weil Sie Ihre Tabletten nicht mehr selbstständig richten können –, stellt er eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald diese genehmigt ist, rechnet der ambulante Pflegedienst die Kosten für diese rein medizinischen Einsätze direkt mit der Krankenkasse ab. Ihr Pflegegrad spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Selbst wenn Sie keinen Pflegegrad haben, steht Ihnen diese ärztlich verordnete Leistung zu. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, entfällt auch dieser Betrag komplett.
Die Grundpflege und Hauswirtschaft hingegen ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Für diese Leistungen ist die Pflegekasse (die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist) zuständig. Um hier finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegrad (früher Pflegestufe) zwingend erforderlich. Wie viel die Pflegekasse für diese Leistungen übernimmt, hängt ausschließlich von der Höhe Ihres Pflegegrades ab. Hier kommen die Begriffe Pflegegeld und Pflegesachleistungen ins Spiel.
Angehörige und Pflegedienste können sich die Pflegeaufgaben flexibel aufteilen.
Wenn Sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben, stehen Ihnen monatliche Budgets der Pflegekasse zur Verfügung. Sie müssen sich dabei grundsätzlich entscheiden, wie Ihre Pflege in Herne organisiert werden soll. Daraus ergeben sich drei verschiedene Abrechnungsmodelle:
1. Das Pflegegeld: Entscheiden Sie sich dafür, ausschließlich von Ihren Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt zu werden, ohne dass ein professioneller Pflegedienst für die Grundpflege ins Haus kommt, zahlt Ihnen die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld. Dieses Geld wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und steht zur freien Verfügung. Es ist als finanzielle Anerkennung für die Pflegepersonen gedacht. Da Angehörige in der Regel keine professionellen Stundensätze verlangen, ist das Pflegegeld nominell niedriger als das Budget für Pflegesachleistungen.
2. Die Pflegesachleistungen: Wenn Sie die Körperpflege und Hauswirtschaft vollständig an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Herne übergeben, nutzen Sie die Pflegesachleistungen. Das Wort "Sachleistung" ist etwas irreführend, denn es handelt sich nicht um Gegenstände, sondern um professionelle Dienstleistungen. Die Pflegekasse stellt Ihnen hierfür ein deutlich höheres monatliches Budget zur Verfügung als beim Pflegegeld. Der entscheidende Unterschied: Dieses Geld bekommen Sie nicht auf Ihr Konto ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen am Ende des Monats direkt mit der Pflegekasse ab, bis der Höchstbetrag Ihres Pflegegrades erreicht ist.
3. Die Kombinationsleistung (Kombinationspflege): In der Realität sieht der Pflegealltag oft gemischt aus. Morgens kommt der Pflegedienst, um beim Duschen und Anziehen zu helfen, und den Rest des Tages sowie am Wochenende übernehmen die Angehörigen die Betreuung. Für dieses sehr häufige Szenario hat der Gesetzgeber die Kombinationsleistung geschaffen. Hierbei werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld prozentual miteinander verrechnet. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn der Pflegedienst im laufenden Monat nur 60 Prozent Ihres Budgets für Pflegesachleistungen verbraucht hat, bleiben 40 Prozent ungenutzt. Die Pflegekasse zahlt Ihnen daraufhin 40 Prozent des Ihnen zustehenden Pflegegeldes auf Ihr Konto aus. Diese Berechnung erfolgt jeden Monat neu, da die Kosten des Pflegedienstes je nach Anzahl der Einsatztage variieren können. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kombinationsleistung stellen.
Durch die jüngsten Pflegereformen, insbesondere die großen Anpassungen zum 1. Januar 2025, haben sich die Budgets spürbar erhöht. Diese Sätze haben auch im Jahr 2026 volle Gültigkeit und bilden die Grundlage für die Finanzierung Ihrer Pflege in Herne. Bitte beachten Sie, dass Personen mit Pflegegrad 1 weder Anspruch auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistungen haben. Sie erhalten lediglich den Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen.
Hier sind die verbindlichen, bundesweit gültigen monatlichen Höchstbeträge für das Jahr 2026:
Pflegegrad 2: Pflegegeld: 347 Euro Pflegesachleistungen: 796 Euro
Pflegegrad 3: Pflegegeld: 599 Euro Pflegesachleistungen: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: Pflegegeld: 800 Euro Pflegesachleistungen: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: Pflegegeld: 990 Euro Pflegesachleistungen: 2.299 Euro
Zusätzlich zu diesen Beträgen steht jedem Pflegebedürftigen (bereits ab Pflegegrad 1) ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zu. Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann gegen Vorlage von Rechnungen für anerkannte Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder zur Deckung von Eigenanteilen bei der Tagespflege genutzt werden. Auch ambulante Pflegedienste können Leistungen über diesen Entlastungsbetrag abrechnen, sofern sie nach Landesrecht dafür anerkannt sind.
Für detaillierte rechtliche Informationen und Gesetzestexte können Sie sich jederzeit auf den offiziellen Seiten informieren, beispielsweise beim Bundesgesundheitsministerium.
Für jeden Hausbesuch in Herne berechnen Pflegedienste eine Anfahrtspauschale.
Wenn Sie einen Kostenvoranschlag von einem ambulanten Pflegedienst aus Herne in den Händen halten, werden Sie feststellen, dass dort keine Stundenlöhne aufgeführt sind. Stattdessen basiert die Abrechnung der Grundpflege in Nordrhein-Westfalen auf einem komplexen System aus Leistungskomplexen (LK) und Punktwerten.
Was ist ein Leistungskomplex? Die Pflegekassen und die Verbände der Pflegedienste haben in NRW einen Katalog erarbeitet, der alle pflegerischen Tätigkeiten in sogenannte Leistungskomplexe unterteilt. Jeder Komplex beschreibt genau, welche Handgriffe dazugehören, und ist mit einer festen Punktzahl bewertet. Einige typische Beispiele aus dem NRW-Katalog sind:
LK 1 (Ganzwaschung): Umfasst das Waschen des gesamten Körpers, Mund-, Zahn- und Lippenpflege, Rasieren, Kämmen und das Richten der Bekleidung. Dieser Komplex ist sehr aufwendig und hat daher eine hohe Punktzahl (häufig um die 400 bis 450 Punkte).
LK 2 (Teilwaschung): Beinhaltet das Waschen von Teilbereichen (z.B. nur Oberkörper oder Intimbereich) inklusive der entsprechenden Folgeaufgaben. Dieser LK hat weniger Punkte als LK 1.
LK 11 (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme): Unterstützung beim Essen und Trinken.
LK 15 (Hausbesuchspauschale / Wegegeld): Für jede Anfahrt zu Ihnen nach Hause in Herne berechnet der Pflegedienst eine Pauschale. Diese ist in NRW in LK 15 (reguläre Anfahrt) und LK 15a (erschwerte Anfahrt oder bestimmte Uhrzeiten) unterteilt.
Was ist der Punktwert? Der Punktwert ist der finanzielle Gegenwert für einen Punkt. Dieser Wert wird zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten regional verhandelt. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Punktwert in Nordrhein-Westfalen bei etwa 0,063 Euro (die genauen Werte können je nach Tarifbindung des Pflegedienstes leicht variieren). Zusätzlich zum regulären Punktwert wird in NRW ein Ausbildungszuschlag erhoben, um die Ausbildung neuer Pflegekräfte zu finanzieren. Dieser Zuschlag liegt 2026 bei exakt 0,00519 Euro pro abgerechnetem Punkt. Der Pflegedienst addiert also seine Punktzahl für die erbrachten Leistungskomplexe und multipliziert diese mit dem aktuellen Punktwert inklusive Ausbildungszuschlag, um den Euro-Betrag für den Einsatz zu ermitteln.
Die Investitionskosten: Neben den direkten Pflegekosten finden Sie auf der Rechnung auch die sogenannten Investitionskosten. Pflegedienste müssen Autos kaufen, Büromieten in Herne zahlen und EDV-Systeme anschaffen. Diese betriebswirtschaftlichen Investitionen dürfen laut Gesetz (nach § 82 SGB XI) nicht über die Pflegesachleistungen der Pflegekasse abgerechnet werden. Sie müssen vom Pflegebedürftigen privat getragen werden. In NRW werden die Investitionskosten meist als Pauschale pro Hausbesuch (oft zwischen 1,00 Euro und 2,50 Euro) oder als prozentualer Aufschlag auf die Gesamtrechnung ausgewiesen. Da die Pflegekasse diese Kosten ablehnt, stellen sie immer einen Eigenanteil dar, den Sie selbst überweisen müssen.
Um Ihnen zu zeigen, wie das System in der Praxis funktioniert, haben wir von PflegeHelfer24 vier realistische Szenarien für das Jahr 2026 in Herne durchgerechnet. Bitte beachten Sie, dass es sich um Modellrechnungen handelt. Die exakten Kosten hängen vom individuell verhandelten Punktwert Ihres gewählten Pflegedienstes ab.
Szenario 1: Leichter Pflegebedarf (Pflegegrad 2) Herr Müller aus Herne-Baukau lebt alleine und hat Pflegegrad 2. Er benötigt einmal täglich am Vormittag Hilfe bei der Teilwaschung und beim Anziehen (Leistungskomplex 2). Kosten pro Einsatz: Die Teilwaschung (LK 2) kostet umgerechnet etwa 14,50 Euro. Hinzu kommt die Anfahrtspflege (LK 15) von ca. 5,80 Euro. Der tägliche Besuch kostet somit rund 20,30 Euro.Monatskosten (bei 30 Tagen): 30 Tage x 20,30 Euro = 609,00 Euro.Abrechnung mit der Pflegekasse: Herr Müller hat bei Pflegegrad 2 ein Budget für Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro. Da die Rechnung des Pflegedienstes (609,00 Euro) unter diesem Budget liegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege zu 100 Prozent. Der Eigenanteil: Herr Müller muss lediglich die Investitionskosten privat zahlen (z.B. 30 Tage x 1,50 Euro = 45,00 Euro).Kombinationsleistung: Da Herr Müller nur 609,00 Euro von seinen verfügbaren 796 Euro verbraucht hat, hat er rund 76,5 Prozent seines Sachleistungsbudgets ausgeschöpft. Es verbleiben 23,5 Prozent. Die Pflegekasse überweist ihm daher noch 23,5 Prozent seines Pflegegeldes (347 Euro) auf sein Konto. Das sind 81,54 Euro, die er zur freien Verfügung hat. Zieht man davon die privaten Investitionskosten ab, macht Herr Müller sogar ein kleines finanzielles Plus.
Szenario 2: Mittlerer Pflegebedarf (Pflegegrad 3) Frau Schmidt aus Wanne-Eickel hat Pflegegrad 3. Sie wird morgens vom Pflegedienst bei der großen Ganzwaschung (LK 1) unterstützt. Abends kommt der Dienst erneut, um beim Ausziehen und beim Zubettgehen (LK 3) zu helfen. Kosten pro Tag: Der morgendliche Einsatz kostet inklusive Anfahrt ca. 32,00 Euro. Der abendliche Einsatz kostet inklusive einer erneuten Anfahrt ca. 18,00 Euro. Die täglichen Pflegekosten belaufen sich auf 50,00 Euro.Monatskosten (bei 30 Tagen): 30 Tage x 50,00 Euro = 1.500,00 Euro.Abrechnung mit der Pflegekasse: Das Budget für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 beträgt im Jahr 2026 genau 1.497 Euro. Der Eigenanteil: Die Pflegekosten überschreiten das Budget um winzige 3,00 Euro. Diese 3,00 Euro muss Frau Schmidt selbst zahlen. Hinzu kommen die Investitionskosten für zwei Besuche pro Tag (z.B. 60 Besuche x 1,50 Euro = 90,00 Euro). Ihr privater Eigenanteil liegt somit bei insgesamt 93,00 Euro im Monat. Ein anteiliges Pflegegeld wird nicht mehr ausgezahlt, da das Sachleistungsbudget zu 100 Prozent verbraucht wurde.
Szenario 3: Hoher Pflegebedarf (Pflegegrad 4) Herr Weber aus Herne-Sodingen hat Pflegegrad 4. Er ist bettlägerig und benötigt dreimal täglich Besuch vom Pflegedienst. Morgens Ganzwaschung, mittags Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und beim Lagern, abends Hilfe beim Zubettgehen und Lagern. Jeder Einsatz beinhaltet eine Anfahrtspauschale.Kosten pro Tag: Durch die hohe Intensität und die drei Anfahrten belaufen sich die täglichen Kosten auf etwa 85,00 Euro.Monatskosten (bei 30 Tagen): 30 Tage x 85,00 Euro = 2.550,00 Euro.Abrechnung mit der Pflegekasse: Das Sachleistungsbudget für Pflegegrad 4 liegt bei 1.859 Euro.Der Eigenanteil: Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten (2.550 Euro) und dem Budget (1.859 Euro) beträgt 691,00 Euro. Dazu addieren sich die Investitionskosten für drei tägliche Besuche (90 Besuche x 1,50 Euro = 135,00 Euro). Der gesamte private Eigenanteil von Herrn Weber beläuft sich auf 826,00 Euro pro Monat.
Szenario 4: Schwerster Pflegebedarf (Pflegegrad 5) Frau Becker hat Pflegegrad 5 und wird viermal täglich vom ambulanten Pflegedienst umfassend versorgt, inklusive Nachteinsätzen. Kosten pro Tag: Die Kosten liegen bei ca. 120,00 Euro pro Tag.Monatskosten (bei 30 Tagen): 30 Tage x 120,00 Euro = 3.600,00 Euro.Abrechnung mit der Pflegekasse: Das Budget für Pflegegrad 5 beträgt 2.299 Euro.Der Eigenanteil: Die ungedeckten Pflegekosten betragen 1.301,00 Euro. Zuzüglich der Investitionskosten (ca. 180,00 Euro) muss die Familie von Frau Becker monatlich 1.481,00 Euro aus eigener Tasche zuzahlen.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass bei den Pflegegraden 2 und 3 die Budgets der Pflegekasse oft ausreichen, um die reinen Pflegekosten zu decken. Ab Pflegegrad 4 und insbesondere bei Pflegegrad 5 entsteht jedoch unweigerlich eine finanzielle Lücke, die privat geschlossen werden muss.
Neben den klassischen Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld bietet die Pflegekasse weitere finanzielle Töpfe, die Sie unbedingt kennen und nutzen sollten, um Ihren Eigenanteil zu senken und die Pflege zu Hause sicherer zu gestalten. Wir von PflegeHelfer24 beraten Sie gerne bundesweit zu diesen Möglichkeiten.
Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich): Wie bereits erwähnt, stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro zur Verfügung. Wenn Sie diesen Betrag in einem Monat nicht aufbrauchen, wird er auf den nächsten Monat übertragen. Sie können nicht genutzte Beträge sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen. Nutzen Sie dieses Geld für eine Haushaltshilfe in Herne, die für Sie putzt oder einkauft, oder für einen Alltagsbegleiter.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro): Eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre trat Mitte 2025 in Kraft und gilt vollumfänglich für 2026. Die ehemals getrennten Budgets für die Verhinderungspflege (wenn pflegende Angehörige wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen) und die Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege) wurden zu einem flexiblen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengefasst. Wenn Ihr pflegender Angehöriger eine Auszeit braucht, können Sie von diesem Geld einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der in dieser Zeit häufiger zu Ihnen kommt, ohne dass Ihr reguläres Sachleistungsbudget belastet wird. Voraussetzung hierfür ist mindestens Pflegegrad 2.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich): Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen hierfür monatlich 42 Euro zu. Sie können sich diese Hilfsmittel bequem als sogenannte "Pflegebox" monatlich kostenfrei nach Hause nach Herne liefern lassen.
Der Hausnotruf (Zuschuss 25,50 Euro monatlich): Ein ambulanter Pflegedienst ist nur zu bestimmten Zeiten vor Ort. Was passiert, wenn Sie in der Zwischenzeit stürzen? Ein Hausnotruf bietet hier lebensrettende Sicherheit. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatlichen Mietkosten für das Basisgerät in Höhe von 25,50 Euro. Auch die einmalige Anschlussgebühr wird meist vollständig erstattet. Wir von PflegeHelfer24 unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Installation eines zuverlässigen Hausnotrufsystems.
Erhalten Sie monatlich Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Betteinlagen und Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro kostenfrei nach Hause.
Jetzt Pflegebox beantragen
Ein barrierefreier Badumbau erleichtert die tägliche Pflege zu Hause enorm.
Oftmals sind es die baulichen Gegebenheiten im eigenen Haus oder in der Mietwohnung in Herne, die die häusliche Pflege erschweren oder extrem verteuern. Wenn der Pflegedienst Sie mühsam in eine alte, hohe Badewanne heben muss, kostet das Zeit, Kraft und somit Punkte auf der Rechnung. Die Pflegekasse stellt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person zur Verfügung. Leben zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt (z.B. ein Ehepaar mit Pflegegraden), verdoppelt sich der Betrag auf 8.360 Euro.
Diesen Zuschuss können Sie hervorragend nutzen, um Ihr Zuhause pflegegerecht umzugestalten. Als Spezialist für Seniorenpflege-Beratung bietet PflegeHelfer24 Ihnen Zugang zu genau den Lösungen, die Sie jetzt brauchen:
Barrierefreier Badumbau: Lassen Sie die alte Badewanne entfernen und durch eine bodengleiche Dusche ersetzen. Dies minimiert das Sturzrisiko und erleichtert dem Pflegedienst die Arbeit enorm. Der Zuschuss von 4.180 Euro deckt oft einen Großteil der Umbaukosten.
Badewannenlift: Wenn Sie Ihre Wanne behalten möchten, aber nicht mehr alleine hinein- oder herauskommen, ist ein Badewannenlift die perfekte Lösung. Er kann oft komplett über ein ärztliches Rezept mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Treppenlift: Wenn das Schlafzimmer oder das Bad im ersten Stock liegt und das Treppensteigen zur Qual wird, ermöglicht Ihnen ein Treppenlift den sicheren Zugang zu allen Etagen. Auch hierfür kann der Wohnumfeld-Zuschuss der Pflegekasse verwendet werden.
Mobilitätshilfen: Um in Herne weiterhin selbstständig zum Arzt, in die Apotheke oder zum Einkaufen zu gelangen, vermitteln wir Ihnen passende Elektromobile oder einen Elektrorollstuhl. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, beteiligt sich auch hier die Krankenkasse an den Kosten.
Hörgeräte: Eine nachlassende Hörfähigkeit führt oft zu sozialer Isolation. Moderne, unauffällige Hörgeräte bringen Ihnen die Lebensqualität zurück und erleichtern die Kommunikation mit dem Pflegedienst und den Angehörigen.
Wie unsere Rechenbeispiele gezeigt haben, können bei hohen Pflegegraden schnell Eigenanteile von 1.000 Euro oder mehr pro Monat entstehen. Wenn Ihre Rente und Ihre Ersparnisse nicht ausreichen, um diese Lücke zu schließen, lässt Sie der Staat nicht im Stich. In diesem Fall greift das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) mit der sogenannten Hilfe zur Pflege.
Zuständig hierfür ist das Sozialamt der Stadt Herne. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht und Ihr Vermögen aufgebraucht ist (es gilt ein Schonvermögen von 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Ehepaare), übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Pflegekosten sowie die Investitionskosten des Pflegedienstes. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Hilfe zur Pflege rechtzeitig beim Sozialamt in Herne stellen, da Leistungen nicht rückwirkend gewährt werden.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, die selbst getragenen Pflege- und Betreuungskosten (den Eigenanteil) in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Dies geschieht entweder über den Abzug als haushaltsnahe Dienstleistungen (hier können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen) oder als außergewöhnliche Belastungen. Es empfiehlt sich, hierzu einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Herne zu konsultieren.
Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Wenn Sie nun in Herne auf der Suche nach einem Pflegedienst sind, empfehlen wir von PflegeHelfer24 folgendes strategisches Vorgehen:
Pflegegrad beantragen: Bevor Sie Verträge unterschreiben, müssen Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Daraufhin kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Ihnen nach Herne, um Ihre Selbstständigkeit zu prüfen. Erst mit dem Bescheid der Kasse haben Sie Anspruch auf die Budgets.
Bedarf ermitteln: Setzen Sie sich mit Ihren Angehörigen zusammen und überlegen Sie ehrlich: Welche Aufgaben können die Angehörigen dauerhaft und verlässlich übernehmen? Bei welchen Tätigkeiten (z.B. schweres Heben, Intimpflege, Wundversorgung) wird professionelle Hilfe benötigt?
Pflegedienste in Herne kontaktieren: Suchen Sie nach Anbietern in Ihrer direkten Nähe (z.B. in Herne-Mitte, Wanne, Eickel oder Röhlinghausen). Kurze Anfahrtswege bedeuten oft mehr Flexibilität und niedrigere Wegepauschalen (LK 15). Bitten Sie um ein unverbindliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.
Kostenvoranschläge vergleichen: Lassen Sie sich von mindestens zwei verschiedenen Pflegediensten einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Achten Sie darauf, dass die Leistungskomplexe (LK), der aktuelle Punktwert für 2026, die Anfahrtskosten und die Investitionskosten transparent ausgewiesen sind.
Vertrag prüfen und abschließen: Der Pflegevertrag sollte eine Kündigungsfrist von maximal 14 Tagen beinhalten. So bleiben Sie flexibel, falls Sie mit der Qualität der Pflege nicht zufrieden sind oder sich Ihr Gesundheitszustand ändert.
Kombinationsleistung beantragen: Wenn der Kostenvoranschlag zeigt, dass Sie das Sachleistungsbudget nicht voll ausschöpfen, informieren Sie umgehend Ihre Pflegekasse, dass Sie die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen möchten, um das anteilige Pflegegeld zu erhalten.
In unserer täglichen Beratungspraxis bei PflegeHelfer24 erleben wir immer wieder, dass Familien bares Geld verschenken, weil sie die komplexen Regeln der Pflegeversicherung nicht vollständig durchschauen. Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
Fehler 1: Den Entlastungsbetrag verfallen lassen. Viele Senioren in Herne wissen nicht, dass ihnen die 131 Euro monatlich zustehen, und lassen das Geld am Ende des Ansparzeitraums (30. Juni des Folgejahres) einfach verfallen. Nutzen Sie dieses Budget unbedingt für eine Putzhilfe oder Betreuung.
Fehler 2: Medizinische Pflege über die Pflegekasse abrechnen wollen. Denken Sie immer daran: Medikamente richten, Verbände wechseln oder Kompressionsstrümpfe anziehen sind Leistungen der Krankenkasse (SGB V) und benötigen eine ärztliche Verordnung. Belasten Sie damit nicht Ihr wertvolles Budget für Pflegesachleistungen (SGB XI).
Fehler 3: Keine Höherstufung beantragen. Pflegebedürftigkeit ist oft ein schleichender Prozess. Wenn Sie merken, dass die vereinbarten Pflegeleistungen nicht mehr ausreichen und der Eigenanteil steigt, scheuen Sie sich nicht, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen. Ein höherer Pflegegrad bringt sofort ein höheres Budget (z.B. ein Sprung von PG 2 auf PG 3 bringt 701 Euro mehr Sachleistungen pro Monat).
Fehler 4: Die Investitionskosten ignorieren. Seien Sie nicht überrascht, wenn Sie trotz 100-prozentiger Deckung der Pflegekosten durch die Pflegekasse eine Rechnung über 50 bis 150 Euro vom Pflegedienst erhalten. Die Investitionskosten sind gesetzlich Ihr privater Eigenanteil.
Die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes in Herne ist ein großer Schritt, der Ihnen und Ihren Angehörigen jedoch enorme Erleichterung und Sicherheit im Alltag bringt. Mit den im Jahr 2026 geltenden, erhöhten Sätzen der Pflegekasse steht Ihnen ein solides finanzielles Fundament zur Verfügung.
Entscheidend ist, dass Sie die Unterschiede zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Kombinationsleistung verstehen und das nordrhein-westfälische System der Leistungskomplexe und Punktwerte durchschauen. Wenn Sie zudem die zusätzlichen Budgets wie den Entlastungsbetrag, den Gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen clever kombinieren, lässt sich der private Eigenanteil in vielen Fällen auf ein gut tragbares Minimum reduzieren.
Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen auf diesem Weg als starker Partner zur Seite. Ob es um eine umfassende Pflegeberatung, die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegedienst, die Installation eines rettenden Hausnotrufs oder den Einbau eines Treppenlifts in Ihrem Zuhause in Herne geht – zögern Sie nicht, unsere Expertise in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen genau die würdevolle und professionelle Pflege erhalten, die Sie verdienen, ohne dabei in finanzielle Schieflage zu geraten.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick