Die Pflege eines geliebten Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist eine Aufgabe, die höchsten Respekt verdient. Sie fordert jedoch auch viel Kraft, Zeit und emotionale Hingabe. Wenn Sie in Rostock oder der umliegenden Küstenregion leben und einen Angehörigen pflegen, haben Sie sich vielleicht schon einmal die Frage gestellt: Wie kann ich Beruf, eigenen Alltag und die Pflege besser miteinander vereinbaren, ohne meinen Angehörigen in ein Pflegeheim geben zu müssen? Die Antwort auf diese Frage lautet in den meisten Fällen: Tagespflege.
Viele Familien in Rostock schrecken jedoch vor diesem Schritt zurück, weil sie hohe private Zuzahlungen befürchten. Ein hartnäckiger Irrglaube hält sich zudem seit Jahren: "Wenn mein Angehöriger in die Tagespflege geht, wird uns das Pflegegeld gekürzt." Wir können Ihnen diese Sorge direkt nehmen. Im Jahr 2026 bietet die deutsche Pflegeversicherung ein hervorragendes, finanzielles Sicherheitsnetz, das es Ihnen bei richtiger Antragstellung ermöglicht, die Tagespflege in Rostock zu 100 Prozent über die Pflegekasse zu finanzieren – ohne dass Ihr monatliches Pflegegeld auch nur um einen einzigen Cent gekürzt wird.
Als Experten von PflegeHelfer24 zeigen wir Ihnen in diesem umfassenden und detaillierten Ratgeber exakt, wie die Finanzierung der teilstationären Pflege im Jahr 2026 funktioniert. Wir erklären Ihnen die aktuellen Budgets, lüften das Geheimnis des sogenannten Umwandlungsanspruchs und beweisen Ihnen anhand konkreter Beispielrechnungen für den Raum Rostock, wie am Ende des Monats ein Eigenanteil von 0,00 Euro auf Ihrer Rechnung stehen kann.
Gemeinsame Aktivitäten in der Tagespflege bringen Freude und neue Kontakte.
Die Tagespflege, im Gesetzestext als teilstationäre Pflege bezeichnet, ist ein Angebot für pflegebedürftige Senioren, die weiterhin zu Hause wohnen, tagsüber aber professionelle Betreuung, Pflege und Gesellschaft benötigen. Sie schließt die Lücke zwischen der rein ambulanten Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste und der vollstationären Unterbringung in einem Pflegeheim.
In einer typischen Rostocker Tagespflegeeinrichtung – sei es im maritimen Warnemünde, im belebten Reutershagen oder in der ruhigen Südstadt – verbringen die Senioren in der Regel ein bis fünf Tage pro Woche. Der Tag ist strukturiert und auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Ein eigener Fahrdienst holt die Gäste morgens (meist zwischen 08:00 und 09:00 Uhr) direkt an der Haustür ab und bringt sie am späten Nachmittag (zwischen 15:30 und 16:30 Uhr) wieder sicher nach Hause.
Der Aufenthalt in der Tagespflege bietet weit mehr als nur eine reine Aufbewahrung. Er ist ein aktiver Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität. Zu den typischen Leistungen gehören:
Gemeinsame Mahlzeiten: Vom Frühstück über ein warmes Mittagessen bis hin zum Nachmittagskaffee wird in Gesellschaft gegessen, was den Appetit anregt und Mangelernährung vorbeugt.
Aktivierung und Beschäftigung: Gedächtnistraining, Sitzgymnastik, gemeinsames Singen (oft auch von traditionellem plattdeutschem Liedgut), Basteln oder Backen erhalten die motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
Grund- und Behandlungspflege: Professionelle Pflegekräfte unterstützen beim Toilettengang, verabreichen Medikamente nach ärztlicher Verordnung oder messen den Blutdruck.
Soziale Interaktion: Der Austausch mit Gleichaltrigen schützt effektiv vor der im Alter häufig drohenden Vereinsamung.
Für Sie als pflegenden Angehörigen bedeutet dies vor allem eines: Planbare Entlastung. Sie wissen Ihren Angehörigen in sicheren, professionellen Händen und können in dieser Zeit beruhigt zur Arbeit gehen, eigene Arzttermine wahrnehmen oder einfach neue Kraft für die Pflege am Abend und am Wochenende schöpfen.
Kommen wir zum wichtigsten finanziellen Aspekt, der leider immer noch viel zu selten kommuniziert wird. Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt wird, erhält er ab Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld, das zur freien Verfügung steht (beispielsweise als finanzielle Anerkennung für die pflegenden Angehörigen). Viele Menschen glauben, dass die Kosten für die Tagespflege von diesem Pflegegeld abgezogen werden.
Das ist falsch! Das Bundesgesundheitsministerium und der Gesetzgeber haben im Sozialgesetzbuch (SGB XI) klar geregelt, dass das Budget für die Tagespflege ein vollkommen separater Topf ist. Dieses Budget steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen (für einen ambulanten Pflegedienst) zur Verfügung.
Das bedeutet in der Praxis: Selbst wenn Sie das Budget für die Tagespflege jeden Monat bis auf den letzten Cent ausschöpfen, überweist Ihnen die Pflegekasse weiterhin Ihr volles, ungekürztes Pflegegeld in Höhe von beispielsweise 347 Euro (bei Pflegegrad 2) oder 599 Euro (bei Pflegegrad 3) auf Ihr Konto. Die Inanspruchnahme der Tagespflege führt zu keinerlei finanziellen Einbußen bei Ihrem Pflegegeld.
Mit der letzten großen Pflegereform wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Diese erhöhten Sätze gelten selbstverständlich auch im aktuellen Jahr 2026. Die Pflegekasse stellt Ihnen für die teilstationäre Pflege jeden Monat ein festes Budget zur Verfügung, dessen Höhe sich ausschließlich nach dem anerkannten Pflegegrad richtet.
Hier sind die exakten, aktuellen Monatsbudgets für die Tagespflege im Jahr 2026:
Pflegegrad 1: 0,00 Euro (Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf das reguläre Tagespflege-Budget, können aber den Entlastungsbetrag nutzen)
Pflegegrad 2:721,00 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:1.357,00 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:1.685,00 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:2.085,00 Euro pro Monat
Zusätzlich zu diesen Budgets steht jedem Pflegebedürftigen (bereits ab Pflegegrad 1) der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von aktuell 131,00 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann für zweckgebundene Leistungen genutzt werden – und spielt, wie wir gleich sehen werden, eine absolute Schlüsselrolle bei der kompletten Kostenübernahme der Tagespflege.
Um zu verstehen, wie Sie den Aufenthalt komplett über die Pflegekasse abrechnen können, müssen wir uns ansehen, wie sich der Tagessatz einer Tagespflegeeinrichtung in Rostock zusammensetzt. Die Rechnung, die die Einrichtung stellt, besteht immer aus vier separaten Posten:
Pflegebedingte Aufwendungen: Dies sind die Kosten für die eigentliche Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Grundpflege durch das Fachpersonal.
Fahrtkosten: Die Kosten für den hauseigenen Fahrdienst, der den Rollstuhlfahrer aus Lütten Klein genauso sicher transportiert wie den Fußgänger aus Gehlsdorf.
Unterkunft und Verpflegung (U&V): Diese sogenannten "Hotelkosten" decken die Mahlzeiten, Getränke, Heizung, Strom und die Reinigung der Räumlichkeiten ab.
Investitionskosten: Dies ist ein Umlagebetrag für die Instandhaltung des Gebäudes, Miete oder die Anschaffung von Mobiliar und Pflegehilfsmitteln in der Einrichtung.
Die gesetzliche Regelung besagt: Das oben genannte Tagespflege-Budget der Pflegekasse (z.B. 721 Euro bei Pflegegrad 2) darf ausschließlich für die Posten 1 und 2 (Pflegebedingte Aufwendungen und Fahrtkosten) verwendet werden. Die Posten 3 und 4 (Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) gelten als privater Eigenanteil, den der Pflegebedürftige theoretisch selbst tragen muss, da er zu Hause ebenfalls essen und heizen müsste.
In Rostock belaufen sich diese privaten "Hotel- und Investitionskosten" durchschnittlich auf etwa 25,00 bis 35,00 Euro pro Tag. Wer also an vier Tagen im Monat in die Tagespflege geht, hätte theoretisch einen privaten Eigenanteil von rund 120,00 Euro. Doch genau hier setzen unsere Strategien zur 100%-Finanzierung an.
Mit der richtigen Strategie bleibt der Eigenanteil für die Pflege bei null Euro.
Die geschickte Kombination von Budgets schont den eigenen Geldbeutel.
Sie müssen diesen Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nicht aus eigener Tasche zahlen, wenn Sie die gesetzlichen Möglichkeiten clever kombinieren. Dafür nutzen wir zwei Instrumente der Pflegekasse:
Instrument 1: Der Entlastungsbetrag (131 Euro) Jeder Pflegebedürftige erhält monatlich 131,00 Euro als Entlastungsbetrag. Dieser Betrag darf ausdrücklich dafür verwendet werden, den Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) in der Tagespflege zu bezahlen. Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise einmal pro Woche in die Tagespflege geht, reicht dieser Betrag in der Regel völlig aus, um die privaten Kosten auf exakt Null Euro zu senken.
Instrument 2: Der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI Was passiert, wenn Ihr Angehöriger zwei, drei oder sogar fünf Tage pro Woche in die Tagespflege in Rostock geht? Dann reicht der Entlastungsbetrag von 131 Euro nicht mehr aus, um die Hotelkosten zu decken. Hier kommt der Umwandlungsanspruch ins Spiel, einer der wertvollsten, aber unbekanntesten Paragraphen im Pflegerecht.
Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen, bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Budgets für Pflegesachleistungen (das Budget für ambulante Pflegedienste) in zusätzliche Entlastungsleistungen umzuwandeln. Da die meisten Familien, die selbst pflegen, keinen oder nur sehr wenig ambulanten Pflegedienst nutzen, liegt dieses Budget oft ungenutzt bei der Pflegekasse.
Ein Beispiel für das Jahr 2026: Bei Pflegegrad 2 beträgt das Budget für Pflegesachleistungen 796,00 Euro im Monat. 40 Prozent davon sind 318,40 Euro. Sie können also jeden Monat bis zu 318,40 Euro zusätzlich aktivieren, um damit die Verpflegungs- und Investitionskosten der Tagespflege zu bezahlen. Zusammen mit dem regulären Entlastungsbetrag (131 Euro) stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 somit stolze 449,40 Euro pro Monat ausschließlich für die Begleichung des Eigenanteils zur Verfügung. Das reicht in Rostock problemlos für bis zu 12 bis 14 Besuchstage pro Monat – komplett ohne private Zuzahlung!
Theorie ist gut, Praxis ist besser. Lassen Sie uns anhand von zwei typischen Rostocker Szenarien aus dem Jahr 2026 durchrechnen, wie die 100%-Finanzierung im Detail funktioniert. Wir gehen von durchschnittlichen, realistischen Tagessätzen einer Rostocker Einrichtung aus:
Pflege- und Fahrtkosten: 85,00 Euro pro Tag
Unterkunft und Verpflegung (U&V): 18,00 Euro pro Tag
Investitionskosten: 12,00 Euro pro Tag
Gesamtkosten pro Tag: 115,00 Euro
Davon privater Eigenanteil (U&V + Invest): 30,00 Euro pro Tag
Beispiel 1: Herr Müller aus Rostock-Evershagen (Pflegegrad 2) – 1 Tag pro Woche
Herr Müller lebt bei seiner Tochter und besucht die Tagespflege jeden Mittwoch, um seiner Tochter eine Pause zu gönnen. Ein Tag pro Woche entspricht durchschnittlich 4,33 Tagen im Monat.
Monatliche Pflege- und Fahrtkosten: 4,33 Tage x 85,00 € = 368,05 Euro. Finanzierung: Diese Kosten werden vollständig aus dem Tagespflege-Budget für Pflegegrad 2 (721,00 Euro) bezahlt. Es bleiben sogar noch 352,95 Euro im Budget übrig.
Monatlicher Eigenanteil (U&V + Invest): 4,33 Tage x 30,00 € = 129,90 Euro. Finanzierung: Herr Müller nutzt seinen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,00 Euro. Die 129,90 Euro werden komplett davon abgedeckt. Es bleiben sogar noch 1,10 Euro für den nächsten Monat übrig.
Ergebnis: Herr Müller zahlt 0,00 Euro aus eigener Tasche. Sein monatliches Pflegegeld von 347,00 Euro erhält er weiterhin ungeschmälert auf sein Konto.
Beispiel 2: Frau Schmidt aus der Rostocker KTV (Pflegegrad 3) – 2 Tage pro Woche
Frau Schmidt hat Demenz und benötigt mehr Struktur. Sie geht dienstags und donnerstags in die Tagespflege. Das sind durchschnittlich 8,66 Tage im Monat.
Monatliche Pflege- und Fahrtkosten: 8,66 Tage x 85,00 € = 736,10 Euro. Finanzierung: Diese Kosten werden komplett aus dem Tagespflege-Budget für Pflegegrad 3 (1.357,00 Euro) bezahlt. Das Budget reicht dicke aus.
Monatlicher Eigenanteil (U&V + Invest): 8,66 Tage x 30,00 € = 259,80 Euro. Finanzierung: Zuerst wird der Entlastungsbetrag von 131,00 Euro abgezogen. Es verbleibt eine Lücke von 128,80 Euro. Um diese Lücke zu schließen, nutzt Frau Schmidt den Umwandlungsanspruch. Bei Pflegegrad 3 stehen ihr monatlich 1.497,00 Euro an Pflegesachleistungen zu. 40 Prozent davon (598,80 Euro) darf sie umwandeln. Sie benötigt davon lediglich 128,80 Euro.
Ergebnis: Auch Frau Schmidt zahlt 0,00 Euro aus eigener Tasche. Ihr Pflegegeld von 599,00 Euro bleibt unangetastet, lediglich der Anspruch auf den ambulanten Pflegedienst reduziert sich geringfügig, was aber irrelevant ist, da sie ohnehin ausschließlich von ihrer Familie gepflegt wird.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in der deutschen Pflegeversicherung der sogenannte Gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539,00 Euro. Dieses Budget steht Ihnen im Jahr 2026 vollumfänglich zur Verfügung.
Sollten in extremen Ausnahmefällen (beispielsweise wenn Ihr Angehöriger fünf Tage die Woche in die Tagespflege geht und ein sehr hoher Pflegegrad vorliegt) die regulären Budgets, der Entlastungsbetrag und der Umwandlungsanspruch immer noch nicht ausreichen, um die Kosten auf Null zu senken, kann in Absprache mit der Pflegekasse stundenweise Verhinderungspflege genutzt werden, um Betreuungskosten in der Tagespflege abzufedern. Dies ist jedoch ein sehr spezifischer Sonderfall. Für die meisten Familien in Rostock reichen die oben genannten regulären Budgets völlig aus, um eine Betreuung von zwei bis drei Tagen pro Woche komplett kostenfrei zu gestalten.
Der hauseigene Fahrdienst holt die Gäste sicher und bequem direkt an der Haustür ab.
Rostock bietet ein breites Spektrum an Tagespflegeeinrichtungen. Von großen Trägern wie der Caritas, der Diakonie oder dem DRK bis hin zu liebevoll geführten privaten Einrichtungen. Bei der Auswahl sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Fahrdienst-Radius: Klären Sie direkt zu Beginn, ob Ihr Wohnort in Rostock (oder im angrenzenden Landkreis Rostock, wie z.B. in Bad Doberan, Broderstorf oder Kritzmow) vom Fahrdienst der Einrichtung angefahren wird.
Spezialisierung: Einige Einrichtungen haben sich auf demenziell erkrankte Gäste spezialisiert und bieten spezielle Sinnesgärten oder Erinnerungstherapien an. Andere fokussieren sich eher auf körperlich eingeschränkte, aber geistig fitte Senioren.
Der Probetag: Seriöse Einrichtungen in Rostock bieten immer einen kostenlosen Probetag an. Nutzen Sie dieses Angebot! Nur wenn sich Ihr Angehöriger dort wohlfühlt, das Essen schmeckt und die Chemie zum Pflegepersonal stimmt, wird die Tagespflege zu einer echten Entlastung.
Damit die Finanzierung reibungslos klappt und Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, sollten Sie strategisch vorgehen. Halten Sie sich an diese bewährte Reihenfolge:
Pflegegrad sicherstellen: Voraussetzung für das separate Tagespflege-Budget ist mindestens der Pflegegrad 2. Sollte Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben, beantragen Sie diesen umgehend bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) wird die Begutachtung vornehmen.
Einrichtung auswählen und Vertrag prüfen: Suchen Sie eine Tagespflege in Rostock und lassen Sie sich den Kostenvoranschlag detailliert aufschlüsseln (Pflegekosten vs. Hotelkosten).
Antrag auf teilstationäre Pflege stellen: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder laden Sie das Formular online herunter. Kreuzen Sie an, dass Sie Leistungen der teilstationären Pflege nach § 41 SGB XI beantragen möchten. Wichtig: Vermerken Sie ausdrücklich, dass Sie weiterhin Ihr Pflegegeld beziehen möchten.
Abtretungserklärung unterschreiben: Die meisten Rostocker Tagespflegen bieten an, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Dafür unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. Das erspart Ihnen lästigen Papierkram, da Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag beantragen: Informieren Sie die Pflegekasse schriftlich (oft reicht ein formloser Zweizeiler oder ein Kreuz im Antragsformular), dass der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) und, falls nötig, über den Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI) abgerechnet werden soll.
Ein barrierefreies Bad sorgt für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit zu Hause.
Der Besuch der Tagespflege ist ein wunderbarer Schritt zu mehr Lebensqualität. Doch der Alltag besteht aus mehr als nur den Stunden in der Einrichtung. Als deutschlandweiter Spezialist für Seniorenpflege und Hilfsmittel sorgt PflegeHelfer24 dafür, dass auch das Umfeld Ihres Angehörigen in Rostock perfekt auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist.
Damit der Weg vom Bett bis in den Bus des Fahrdienstes sicher und schmerzfrei gelingt, unterstützen wir Sie ganzheitlich:
Sicherheit an den "freien" Tagen: Wenn Ihr Angehöriger an den Tagen, an denen er nicht in der Tagespflege ist, alleine zu Hause ist, bietet ein Hausnotruf maximale Sicherheit. Bei einem Sturz ist sofort Hilfe zur Stelle. Die Pflegekasse übernimmt hierfür oft die monatlichen Grundkosten (aktuell 25,50 Euro).
Barrierefreiheit im Treppenhaus: Der Fahrdienst holt den Gast an der Haustür ab. Doch was, wenn die Wohnung im 2. Stock ohne Aufzug liegt? Ein maßgeschneiderter Treppenlift löst dieses Problem elegant. Die Pflegekasse bezuschusst solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Jahr 2026 mit bis zu 4.180 Euro pro Person.
Mobilität in der Einrichtung und draußen: Um in der Tagespflege aktiv am Geschehen teilzunehmen oder bei Ausflügen an die Warnow dabei zu sein, organisieren wir für Sie moderne Elektrorollstühle oder Elektromobile, die exakt auf die körperlichen Voraussetzungen abgestimmt sind.
Körperpflege leicht gemacht: Wenn die Grundpflege zu Hause stattfindet, ist ein sicheres Badezimmer das A und O. Ob Badewannenlift oder ein kompletter barrierefreier Badumbau (ebenfalls gefördert mit bis zu 4.180 Euro) – PflegeHelfer24 berät Sie unverbindlich und organisiert die Umsetzung.
Unterstützung durch ambulante Pflege: Sollte die Tagespflege allein nicht ausreichen, vermitteln wir Ihnen zuverlässige ambulante Pflegedienste, Alltagshilfen oder sogar eine 24-Stunden-Pflege für die Rundum-Betreuung in den eigenen vier Wänden.
Zudem steht Ihnen unser monatliches Kontingent für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Im Jahr 2026 erstattet die Pflegekasse hierfür 42,00 Euro pro Monat. Wir kümmern uns darum, dass Sie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen regelmäßig und kostenfrei direkt an Ihre Rostocker Haustür geliefert bekommen.
Was passiert, wenn mein Angehöriger krank wird und die Tagespflege nicht besuchen kann? Seriöse Einrichtungen haben in ihren Verträgen eine Absageregelung (meist 24 bis 48 Stunden vorher). Wenn Sie rechtzeitig absagen, etwa weil Ihr Angehöriger eine Grippe hat, werden für diesen Tag keine Kosten berechnet. Sagen Sie zu spät ab, kann die Einrichtung Ausfallkosten in Rechnung stellen, die oft privat getragen werden müssen. Klären Sie dies vor Vertragsabschluss.
Muss ich die Tagespflege für einen ganzen Monat im Voraus buchen? Nein. Sie vereinbaren in der Regel feste Wochentage (z.B. jeden Dienstag und Freitag). Abgerechnet wird am Ende des Monats spitz auf Knopf – also nur die Tage, an denen Ihr Angehöriger tatsächlich physisch in der Einrichtung anwesend war.
Dürfen Ehepartner gemeinsam in die Tagespflege gehen? Selbstverständlich! Wenn beide Ehepartner einen Pflegegrad haben (ab Pflegegrad 2), hat auch jeder von ihnen ein eigenes, volles Tagespflege-Budget, einen eigenen Entlastungsbetrag und eigenes Pflegegeld. Sie können die Einrichtung gemeinsam besuchen und profitieren doppelt von den Finanzierungsmöglichkeiten.
Wird die Rente meines Angehörigen zur Finanzierung herangezogen? Nein. Anders als bei der vollstationären Pflege im Pflegeheim, wo oft das gesamte Einkommen und Vermögen (inklusive Rente) für den extrem hohen Eigenanteil aufgewendet werden muss, greift bei der teilstationären Tagespflege das Sozialamt in der Regel nicht auf die Rente zu – vorausgesetzt, Sie nutzen die Budgets der Pflegekasse, wie in diesem Artikel beschrieben, intelligent aus.
Kann die Tagespflege auch am Wochenende besucht werden? Die meisten Tagespflegeeinrichtungen in Rostock haben von Montag bis Freitag geöffnet. Es gibt jedoch vereinzelt Träger, die auch eine Betreuung am Samstag oder Sonntag anbieten. Die Finanzierung über die Pflegekasse funktioniert an Wochenenden exakt nach dem gleichen Prinzip wie an Werktagen.
Die Pflege eines Angehörigen ist ein Marathon, kein Sprint. Wer pflegt, muss auch an sich selbst denken, um langfristig gesund und belastbar zu bleiben. Die Tagespflege ist das ideale Instrument, um genau diese Entlastung zu schaffen, während Ihr Angehöriger gleichzeitig einen strukturierten, geselligen und liebevoll betreuten Tag verbringt.
Wie wir Ihnen ausführlich dargelegt haben, ist die Angst vor hohen Kosten völlig unbegründet. Dank der aktuellen Pflegereform und der Erhöhung der Budgets im Jahr 2026 können Sie die teilstationäre Pflege in Rostock so konfigurieren, dass sie komplett über die Pflegekasse finanziert wird. Ihr Pflegegeld bleibt zu 100 Prozent erhalten, und der private Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung wird durch den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch auf Null gesetzt.
Lassen Sie diese wertvollen Budgets, die Ihnen gesetzlich zustehen, nicht ungenutzt verfallen. Sprechen Sie mit Einrichtungen in Ihrer Nähe, vereinbaren Sie einen Probetag und strukturieren Sie Ihren Pflegealltag neu. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf, einem Treppenlift oder einem barrierefreien Badumbau benötigen, stehen wir von PflegeHelfer24 Ihnen als starker Partner jederzeit zur Seite.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Kosten, Organisation und den Alltag in der Tagespflege.