Die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), im Volksmund oft als Schaufensterkrankheit bezeichnet, ist eine ernsthafte und fortschreitende Durchblutungsstörung. Sie betrifft in den meisten Fällen die Beine und führt dazu, dass die Arterien, die das Gewebe mit sauerstoffreichem Blut versorgen, zunehmend verengen oder komplett verschließen. Für Betroffene bedeutet dies zunächst Schmerzen beim Gehen, die sie zwingen, immer wieder stehen zu bleiben – daher der Begriff Schaufensterkrankheit. Im fortgeschrittenen Stadium treten die Schmerzen jedoch auch in Ruhe auf, und im schlimmsten Fall kommt es zum Absterben von Gewebe (Nekrose), was Amputationen erforderlich machen kann.
Was viele Patienten und deren Angehörige nicht wissen: Wenn die pAVK die Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft einschränkt, haben Betroffene einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) öffnet die Tür zu weitreichender finanzieller und organisatorischer Unterstützung. Dazu gehören monatliches Pflegegeld, Zuschüsse für einen ambulanten Pflegedienst, finanzielle Hilfen für den barrierefreien Badumbau oder die Anschaffung von Hilfsmitteln wie einem Treppenlift oder einem Elektromobil.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, ab wann eine Schaufensterkrankheit einen Pflegegrad rechtfertigt, wie das Begutachtungsverfahren abläuft und wie Sie sich und Ihre Angehörigen optimal auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren, verständlichen und direkt anwendbaren Leitfaden an die Hand zu geben, damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Ein Pflegegrad wird in Deutschland nicht allein aufgrund einer bestimmten Diagnose vergeben. Das bedeutet: Allein die ärztliche Feststellung "pAVK" führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist vielmehr, wie stark die Krankheit Ihre Selbstständigkeit im Alltag einschränkt und wie viel personelle Hilfe Sie benötigen, um Ihren Tagesablauf zu bewältigen. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Einschränkung voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen muss.
Die Schaufensterkrankheit wird medizinisch in vier sogenannte Fontaine-Stadien eingeteilt. Je weiter die Krankheit fortgeschritten ist, desto wahrscheinlicher ist die Bewilligung eines Pflegegrades:
Stadium I: Die Blutgefäße sind bereits verengt, aber es treten noch keine spürbaren Beschwerden auf. Ein Pflegegrad ist hier in der Regel nicht zu rechtfertigen, es sei denn, es liegen andere gravierende Begleiterkrankungen vor.
Stadium II: Schmerzen treten beim Gehen auf (Claudicatio intermittens). Die schmerzfreie Gehstrecke verkürzt sich. Hier kann ein Pflegegrad 1 oder 2 infrage kommen, wenn die Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass Hilfe beim Einkaufen, bei der Haushaltsführung oder beim Verlassen der Wohnung benötigt wird.
Stadium III: Die Schmerzen in den Beinen und Füßen treten nun auch im Ruhezustand auf, besonders nachts im Liegen. Die Mobilität ist drastisch reduziert, Schlafmangel und Erschöpfung kommen hinzu. In diesem Stadium ist die Abhängigkeit von fremder Hilfe meist so groß, dass ein Pflegegrad 2 oder 3 sehr wahrscheinlich ist.
Stadium IV: Es kommt zu schweren Gewebeschäden (Raucherbein, offene Wunden, Nekrosen). Die Infektionsgefahr ist hoch, oft sind Krankenhausaufenthalte oder Amputationen unumgänglich. Patienten in diesem Stadium bedürfen intensiver Wundversorgung, Grundpflege und Betreuung. Hier sind oft die Voraussetzungen für Pflegegrad 3, 4 oder sogar 5 erfüllt.
Wichtig für Sie: Zögern Sie nicht mit der Antragstellung. Viele Betroffene passen ihren Alltag schleichend an die Krankheit an, vermeiden Wege und nehmen Schmerzen hin, ohne zu erkennen, wie sehr sie bereits auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen sind. Sobald Sie merken, dass die Körperpflege, die Fortbewegung in der eigenen Wohnung oder die Bewältigung von Arztbesuchen nicht mehr allein zu schaffen sind, ist der Zeitpunkt für den Antrag auf einen Pflegegrad gekommen.
Regelmäßige Pausen beim Spazierengehen sind typisch für die Schaufensterkrankheit.
Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, nutzt der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder die Firma Medicproof (bei privat Versicherten) das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses System bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen). Für jeden Bereich gibt es Punkte. Je mehr Punkte Sie sammeln, desto höher fällt der Pflegegrad aus. Bei der Schaufensterkrankheit wirken sich die Einschränkungen besonders stark auf bestimmte Module aus. Im Folgenden erklären wir Ihnen detailliert, worauf der Gutachter achtet.
Dieses Modul ist bei pAVK-Patienten von zentraler Bedeutung. Der Gutachter prüft, ob Sie sich innerhalb Ihrer Wohnung selbstständig fortbewegen können. Können Sie allein vom Bett aufstehen? Können Sie sich ohne Festhalten im Raum bewegen? Treppensteigen ist für Menschen mit Schaufensterkrankheit oft eine unüberwindbare Hürde. Starke Schmerzen in den Waden zwingen zu ständigen Pausen. Wenn Sie einen Rollator, einen Gehstock oder innerhalb der Wohnung einen Rollstuhl benötigen, fließt dies in die Bewertung ein. Selbst wenn Sie die Wege noch schaffen, aber dafür extrem lange brauchen oder stark schmerzgeplagt sind, gilt die Selbstständigkeit als eingeschränkt.
Die pAVK ist primär eine körperliche Erkrankung. Daher haben Betroffene in diesem Modul oft keine direkten Einschränkungen, sofern keine Demenz oder Folgen eines Schlaganfalls vorliegen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass chronische Schmerzen im Stadium III oder IV die Konzentration massiv beeinträchtigen können. Schlafmangel durch Ruheschmerzen führt oft zu Verwirrtheitszuständen oder starker Erschöpfung. Sprechen Sie dies beim Begutachtungstermin unbedingt an.
Chronische Krankheiten und ständige Schmerzen hinterlassen psychische Spuren. Viele pAVK-Patienten leiden unter depressiven Verstimmungen, Ängsten (besonders der Angst vor einer Amputation) oder ziehen sich sozial komplett zurück. Wenn die Schaufensterkrankheit dazu führt, dass Sie antriebslos sind, nächtliche Unruhe verspüren oder psychologische Unterstützung benötigen, wird dies in Modul 3 bewertet. Es ist wichtig, dem Gutachter gegenüber ehrlich zu sein und psychische Belastungen nicht aus Scham zu verschweigen.
Dieses Modul hat den größten Einfluss auf den Pflegegrad. Hier geht es um die Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und Toilettengänge. Wie wirkt sich die pAVK hier aus? Durch die mangelnde Durchblutung und die Schmerzen fällt es Betroffenen oft extrem schwer, längere Zeit vor dem Waschbecken zu stehen. Das Einsteigen in die Badewanne oder Dusche wird zu einem gefährlichen Kraftakt. Auch das Bücken beim Anziehen von Socken und Schuhen kann schmerzhaft oder unmöglich sein. Wenn Angehörige beim Waschen helfen müssen, Ihnen das Essen mundgerecht zubereiten oder Sie beim Toilettengang stützen müssen, sammeln Sie hier entscheidende Punkte für den Pflegegrad.
Die Behandlung der Schaufensterkrankheit ist aufwendig. In diesem Modul wird bewertet, wie viel Hilfe Sie bei medizinischen und therapeutischen Maßnahmen benötigen. Dazu gehören die regelmäßige Einnahme von blutverdünnenden oder schmerzstillenden Medikamenten, das Anlegen von speziellen Verbänden (besonders im Stadium IV bei offenen Wunden), die Fahrt zu Fachärzten (Angiologen) oder zur Physiotherapie (Gefäßsport). Wenn Sie diese Termine nicht mehr allein organisieren oder wahrnehmen können und auf einen Fahrdienst oder Angehörige angewiesen sind, erhöht dies Ihre Pflegebedürftigkeit erheblich.
Können Sie Ihren Tagesablauf noch selbstständig strukturieren? Für Menschen mit schwerer pAVK dreht sich der Tag oft nur noch um die Schmerzbewältigung. Das Verlassen der Wohnung für Einkäufe, der Besuch von Freunden oder die Teilnahme an Seniorennachmittagen ist aufgrund der stark verkürzten Gehstrecke oft nicht mehr möglich. Die Isolation droht. Wenn Sie Hilfe benötigen, um überhaupt noch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder Ihren Tag sinnvoll zu planen, wird dies in Modul 6 positiv für die Pflegegrad-Einstufung gewertet.
Um die theoretischen Module des Begutachtungssystems greifbarer zu machen, helfen Fallbeispiele. Sie zeigen deutlich, wie unterschiedlich die Einstufung je nach Schweregrad der Schaufensterkrankheit und der individuellen Lebenssituation ausfallen kann.
Herr Müller leidet seit einigen Jahren an pAVK. Mittlerweile hat sich seine schmerzfreie Gehstrecke auf unter 100 Meter verkürzt (Stadium IIb). In seiner Wohnung kommt er noch relativ gut zurecht, solange er sich Zeit lässt. Er benötigt jedoch Pausen beim Treppensteigen in den ersten Stock. Die Körperpflege am Waschbecken bewältigt er selbstständig, auch wenn er sich dabei auf einen Hocker setzen muss. Beim Anziehen der Socken und Schuhe benötigt er Hilfe von seiner Frau, da das Bücken Schmerzen in den Beinen auslöst.
Die größte Einschränkung besteht für Herrn Müller außer Haus. Den wöchentlichen Einkauf kann er nicht mehr allein erledigen. Arztbesuche erfordern die Begleitung seiner Frau, da er die Wege vom Parkplatz zur Praxis kaum bewältigt. Zudem muss seine Frau darauf achten, dass er seine blutverdünnenden Medikamente pünktlich einnimmt.
Ergebnis der Begutachtung: Herr Müller erhält Pflegegrad 2. Die entscheidenden Punkte sammelte er im Modul 1 (eingeschränkte Mobilität beim Treppensteigen und längeren Wegen), im Modul 4 (Hilfe beim Ankleiden) und im Modul 6 (Einschränkungen bei der außerhäuslichen Alltagsgestaltung). Die Familie nutzt nun das Pflegegeld in Höhe von 347 Euro, um eine Haushaltshilfe für die schweren Einkäufe zu finanzieren, und hat den Entlastungsbetrag von 125 Euro für einen Fahr- und Begleitdienst zu den Arztterminen aktiviert.
Frau Schmidts Schaufensterkrankheit ist weit fortgeschritten. Sie leidet unter massiven Ruheschmerzen, besonders nachts, was zu chronischem Schlafmangel und depressiven Verstimmungen geführt hat. An ihrem rechten Fuß hat sich ein sogenanntes Ulcus cruris (offenes Bein) gebildet, das schlecht heilt und extrem infektionsgefährdet ist. Eine Amputation eines Zehs steht im Raum.
Ihre Mobilität in der Wohnung ist auf ein Minimum reduziert. Sie bewegt sich nur noch mit einem Rollstuhl vom Bett ins Wohnzimmer. Die Grundpflege (Waschen, Duschen, Toilettengänge) kann sie nicht mehr allein bewältigen; ihr Sohn und ein ambulanter Pflegedienst übernehmen diese Aufgaben komplett. Die aufwendige Wundversorgung muss täglich vom Pflegedienst durchgeführt werden. Frau Schmidt ist zudem auf Hilfe bei der Nahrungszubereitung angewiesen, da langes Stehen in der Küche unmöglich ist.
Ergebnis der Begutachtung: Frau Schmidt erhält Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Sie punktet maximal in Modul 1 (kompletter Verlust der eigenständigen Mobilität), Modul 4 (vollständige Übernahme der Grundpflege) und Modul 5 (hoher krankheitsbedingter Aufwand durch Wundversorgung und Medikamentengabe). Auch Modul 3 (depressive Verstimmung durch Schmerzen) fließt in die Bewertung ein. Die Familie nutzt die Pflegesachleistungen (1.859 Euro) für den täglichen Einsatz des Pflegedienstes und erhält zusätzlich anteiliges Pflegegeld. Über die Pflegekasse wurde zudem ein Zuschuss von 4.000 Euro für den Umbau des Badezimmers bewilligt, damit Frau Schmidt mit einem Duschrollstuhl sicher gewaschen werden kann.
Der Weg zum Pflegegrad mag zunächst bürokratisch und kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorbereitung ist er gut zu bewältigen. Handeln Sie strukturiert und lassen Sie sich bei Bedarf von einer professionellen Pflegeberatung unterstützen. Hier ist der genaue Ablauf:
Antragstellung bei der Pflegekasse: Der erste Schritt ist ein einfacher Anruf oder ein kurzes Schreiben an Ihre Pflegekasse (diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert). Sagen Sie einfach: "Ich stelle hiermit einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung." Ab diesem Tag (Datum des Posteingangs oder des Telefonats) gilt der Antrag als gestellt. Wird der Pflegegrad bewilligt, erhalten Sie die Zahlungen rückwirkend ab diesem Datum.
Formular ausfüllen: Die Pflegekasse schickt Ihnen daraufhin ein Antragsformular zu. Füllen Sie dieses sorgfältig aus. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an Pflegestützpunkte oder ambulante Pflegedienste wenden. Senden Sie das Formular unterschrieben zurück.
Terminvereinbarung: Die Pflegekasse beauftragt nun den Gutachterdienst. Der Medizinische Dienst (MD) wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. In manchen Fällen kann die Begutachtung auch telefonisch erfolgen, bei körperlichen Erkrankungen wie der pAVK ist ein persönlicher Besuch jedoch die Regel, um sich ein Bild von Ihrer Mobilität und den Wohnverhältnissen zu machen.
Die Begutachtung: Der Gutachter besucht Sie zu Hause. Das Gespräch dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten. Er wird Ihnen Fragen zu Ihrem Alltag stellen und Sie eventuell bitten, ein paar Schritte zu gehen, um Ihre Mobilität einzuschätzen.
Der Bescheid: Nach dem Termin erstellt der Gutachter ein Gutachten mit einer Punktebewertung und einer Empfehlung. Die Pflegekasse trifft auf dieser Basis die finale Entscheidung und schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad sowie das Gutachten in Kopie zu.
Die Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters ist das A und O. Der Gutachter sieht Sie nur für eine knappe Stunde – eine sogenannte Momentaufnahme. Er muss jedoch beurteilen, wie Ihr Alltag an 365 Tagen im Jahr aussieht. Mit dieser Checkliste sind Sie optimal vorbereitet:
Führen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie etwa ein bis zwei Wochen vor dem Termin minutiös, wobei Sie Hilfe benötigen. Schreiben Sie auf, wie lange das Waschen dauert, wie oft Sie nachts wegen Schmerzen wach werden und Hilfe brauchen, und wann Angehörige Sie stützen müssen.
Sammeln Sie medizinische Unterlagen: Legen Sie aktuelle Arztbriefe, Befunde Ihres Angiologen, Krankenhausentlassungsberichte und eine aktuelle Medikamentenliste bereit. Besonders Dokumente, die das Fontaine-Stadium Ihrer pAVK und eventuelle Wundbehandlungen belegen, sind essenziell.
Bitten Sie eine Vertrauensperson dazu: Sie sollten beim Gutachtertermin niemals allein sein. Ein pflegender Angehöriger oder ein enger Freund sollte anwesend sein. Betroffene neigen oft dazu, ihre Fähigkeiten aus falschem Stolz ("Das geht schon noch") besser darzustellen, als sie tatsächlich sind. Der Angehörige kann dann einlenken und die Realität schildern.
Zeigen Sie Hilfsmittel: Wenn Sie bereits einen Rollator, einen Gehstock oder spezielle Verbandsmaterialien nutzen, legen Sie diese sichtbar bereit.
Kein "Gute-Laune-Syndrom": Tragen Sie bequeme Alltagskleidung. Sie müssen sich für den Gutachter nicht "herausputzen" oder Schmerzen überspielen. Zeigen Sie Ihren Alltag genau so, wie er an einem schlechten Tag ist. Die Begutachtung ist nicht der richtige Zeitpunkt für falsche Tapferkeit.
Gemeinsam mit Angehörigen fällt der Pflegegrad-Antrag im Alltag deutlich leichter.
Sobald Ihnen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, haben Sie Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Diese wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst, zuletzt durch gesetzliche Erhöhungen in den Jahren 2024 und 2025. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die aktuellen Beträge auf, die Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren Alltag mit der Schaufensterkrankheit zu erleichtern.
Wenn Sie zu Hause von Ihren Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Dieses Geld ist steuerfrei und Sie können frei darüber verfügen. Oft wird es als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Personen weitergegeben. Aktuell (Gültig ab 2025/2026) gelten folgende Sätze:
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2:347 Euro monatlich
Pflegegrad 3:599 Euro monatlich
Pflegegrad 4:800 Euro monatlich
Pflegegrad 5:990 Euro monatlich
Tipp: Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und aktuellen Beträgen finden Sie auch auf den offiziellen Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Wenn die Wundversorgung bei fortgeschrittener pAVK komplex wird oder Ihre Angehörigen die Körperpflege nicht allein bewältigen können, können Sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Die Pflegekasse rechnet die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt mit dem Pflegedienst ab. Dies nennt man Pflegesachleistungen. Die aktuellen monatlichen Budgets betragen:
Pflegegrad 1: Kein Anspruch
Pflegegrad 2:796 Euro monatlich
Pflegegrad 3:1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4:1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5:2.299 Euro monatlich
Es ist auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren (sogenannte Kombinationsleistung). Wenn der Pflegedienst beispielsweise nur 50 Prozent Ihres Sachleistungsbudgets verbraucht, erhalten Sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes auf Ihr Konto überwiesen.
Pflegende Angehörige brauchen Pausen, können selbst krank werden oder möchten in den Urlaub fahren. Für diese Zeiten gibt es die Verhinderungspflege (Vertretung zu Hause) und die Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Unterbringung). Seit Juli 2025 wurden diese beiden Töpfe vereinfacht und zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Personen ab Pflegegrad 2 steht nun ein flexibles Budget in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Sie können dieses Geld ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen für Ersatzpflege einsetzen, ohne komplizierte Umbuchungen vornehmen zu müssen.
Schon ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern muss gegen Quittungen erstattet werden. Sie können es für anerkannte Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen (z.B. zum Putzen, Wäschewaschen oder Einkaufen) oder für die Teilnahme an Betreuungsgruppen nutzen. Gerade für pAVK-Patienten, denen das lange Stehen beim Kochen oder Staubsaugen schwerfällt, ist dies eine enorme Hilfe.
Die Schaufensterkrankheit macht Treppen und hohe Einstiege zu gefährlichen Hindernissen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für den altersgerechten Umbau Ihrer Wohnung. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand drastisch verschlechtert, kann dieser Zuschuss sogar erneut beantragt werden. Typische Umbauten sind:
Umbau der alten Badewanne in eine ebenerdige, barrierefreie Dusche
Einbau eines Treppenliftes
Verbreiterung von Türrahmen für Rollstühle
Installation von Haltegriffen und flachen Rampen an Türschwellen
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z.B. ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben), kann der Zuschuss auf bis zu 8.000 Euro (bzw. maximal 16.000 Euro bei vier Personen) steigen.
Neben den finanziellen Leistungen der Pflegekasse gibt es eine Vielzahl von technischen Hilfsmitteln, die Ihren Alltag mit der Schaufensterkrankheit sicherer und komfortabler machen. Viele dieser Hilfsmittel können vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden, andere werden durch die Pflegekasse bezuschusst. Als Spezialisten für Seniorenpflege wissen wir, welche Lösungen sich besonders bewährt haben:
Das Steigen von Treppen erfordert eine hohe Durchblutung der Wadenmuskulatur. Für pAVK-Patienten ist dies oft der schmerzhafteste Teil des Tages. Ein Treppenlift ermöglicht es Ihnen, die Etagen Ihres Hauses wieder schmerzfrei und sicher zu wechseln. Durch den Zuschuss der Pflegekasse von 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen lassen sich die Anschaffungskosten für einen Sitzlift oft erheblich reduzieren. Es gibt Modelle für gerade und kurvige Treppen, die individuell an Ihr Treppenhaus angepasst werden.
Wenn die schmerzfreie Gehstrecke auf wenige Meter schrumpft, wird der Gang zum Supermarkt oder der Spaziergang im Park unmöglich. Ein Elektromobil (Seniorenmobil) gibt Ihnen Ihre Unabhängigkeit zurück. Sie können wieder selbstständig einkaufen fahren, Arzttermine wahrnehmen oder Ausflüge in die Natur machen. Wenn Ihr Arzt das Elektromobil als medizinisches Hilfsmittel verschreibt, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für Standardmodelle.
Ein Vollbad kann bei Durchblutungsstörungen lindernd wirken, doch der Ein- und Ausstieg über den hohen Wannenrand ist für pAVK-Patienten oft zu gefährlich. Die Kraft in den Beinen reicht nicht aus, um das eigene Körpergewicht aus der Hocke hochzudrücken. Ein Badewannenlift ist hier die perfekte Lösung. Er wird einfach in die bestehende Wanne gestellt. Sie setzen sich auf Sitzhöhe, fahren per Knopfdruck sanft ins Wasser hinab und nach dem Baden wieder sicher nach oben. Da es sich um ein anerkanntes Hilfsmittel handelt, übernimmt die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung oft die kompletten Kosten (bis auf die gesetzliche Zuzahlung).
Die Sturzgefahr ist bei fortgeschrittener pAVK erhöht, sei es durch plötzliche Schwäche in den Beinen oder durch Schwindel infolge starker Schmerzmittel. Ein Hausnotrufsystem bietet Ihnen und Ihren Angehörigen ein Höchstmaß an Sicherheit. Über einen wasserdichten Sender, den Sie als Armband oder Halskette tragen, können Sie im Notfall sofort Hilfe rufen. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Grundgebühren für den Hausnotruf in Höhe von 25,50 Euro komplett.
Besonders im Stadium IV der pAVK, wenn offene Wunden versorgt werden müssen, ist Hygiene oberstes Gebot. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Sie können sich diese Hilfsmittel ganz bequem jeden Monat in einer fertigen Box nach Hause liefern lassen – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Sichern Sie sich Wundversorgung, Desinfektionsmittel und weitere Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich – komplett von der Kasse bezahlt.
Pflegebox anfordern
Ein Elektromobil gibt bei pAVK ein großes Stück persönliche Mobilität zurück.
Viele Betroffene fühlen sich von den Antragsformularen, den medizinischen Fachbegriffen und der Vorbereitung auf den Gutachtertermin überfordert. Hier kommt die professionelle Pflegeberatung ins Spiel. Ein erfahrener Pflegeberater nimmt sich die Zeit, Ihre individuelle Wohn- und Lebenssituation zu analysieren. Er hilft Ihnen nicht nur beim korrekten Ausfüllen des Pflegegrad-Antrags, sondern unterstützt Sie auch dabei, das Pflegetagebuch aussagekräftig zu formulieren.
Besonders wertvoll ist die Beratung, wenn es um die geschickte Kombination von Leistungen geht. Wussten Sie beispielsweise, dass Sie den Entlastungsbetrag ansparen können? Oder dass ungenutzte Budgets der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege fließen können? Ein Pflegeberater kennt diese gesetzlichen Feinheiten und stellt sicher, dass kein Geld verfällt, das Ihnen zusteht. Wir von PflegeHelfer24 stehen Ihnen bundesweit zur Seite, um genau diese Fragen zu klären und die optimale Versorgung für Sie oder Ihre Angehörigen zu organisieren – von der ersten Beratung bis zur Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege oder Haushaltshilfe.
Ein Pflegegrad sichert die finanzielle und strukturelle Versorgung. Doch die Pflege bei Schaufensterkrankheit umfasst auch Aspekte des täglichen Lebensstils, die den Verlauf der Erkrankung positiv beeinflussen können. Pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste spielen hier eine wichtige Rolle bei der Motivation und Umsetzung.
Rauchen ist der mit Abstand größte Risikofaktor für die Entstehung und das Fortschreiten der pAVK. Das Nikotin verengt die Blutgefäße zusätzlich und schädigt die Gefäßinnenwände. Auch wenn der Pflegegrad bereits bewilligt ist und die Einschränkungen groß sind: Ein sofortiger Rauchstopp kann die Durchblutungssituation stabilisieren und das Risiko einer Amputation drastisch senken. Pflegende Angehörige sollten hier behutsam, aber konsequent unterstützen, gegebenenfalls durch die Begleitung zu Entwöhnungskursen.
Im Stadium II der Schaufensterkrankheit ist ein strukturiertes Gehtraining die wirksamste Therapieform. Das Ziel ist es, durch regelmäßige Belastung die Bildung von sogenannten Kollateralgefäßen (Umgehungskreisläufen) anzuregen. Das bedeutet: Der Patient geht bewusst bis zur Schmerzgrenze, pausiert kurz und geht dann weiter. Ein Pflegedienst oder eine Betreuungskraft (finanziert über den Entlastungsbetrag) kann den Patienten bei diesen täglichen Spaziergängen begleiten, um Sicherheit zu geben und Stürze zu vermeiden. Die Motivation durch eine Begleitperson ist oft entscheidend, da das Training aufgrund der Schmerzen viel Überwindung kostet.
Eine gefäßgesunde Ernährung (mediterrane Kost, reich an Gemüse, ungesättigten Fettsäuren und ballaststoffreich) hilft, Begleiterkrankungen wie Diabetes mellitus oder Bluthochdruck zu kontrollieren. Pflegende Angehörige sollten bei der Nahrungszubereitung darauf achten. Ein weiterer extrem wichtiger Punkt ist die medizinische Fußpflege (Podologie). Durch die schlechte Durchblutung heilen selbst kleinste Verletzungen an den Füßen (z.B. durch zu enge Schuhe oder falsches Nägelschneiden) extrem schlecht und können zu großen Geschwüren führen. Podologische Behandlungen können bei pAVK vom Arzt verordnet werden. Die Organisation dieser Termine und der Transport dorthin sind klassische Aufgaben, bei denen das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen entlastend wirken.
Eine gesunde, mediterrane Ernährung unterstützt Ihre Blutgefäße spürbar im Alltag.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Patienten mit Schaufensterkrankheit beim ersten Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt werden oder einen zu niedrigen Grad erhalten. Dies liegt selten an der Krankheit selbst, sondern meist an Fehlern im Antragsverfahren. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Krankheit statt Pflegebedarf beschreiben: Ein häufiger Fehler ist es, dem Gutachter ausführlich die medizinischen Details der verstopften Arterien zu erklären. Den Gutachter interessiert jedoch primär, was Sie aufgrund dieser Verstopfung im Alltag nicht mehr können. Fokussieren Sie sich auf den Hilfebedarf beim Waschen, Anziehen und Gehen.
Sich zusammenreißen ("Fassade aufrechterhalten"): Viele Senioren möchten vor Fremden nicht schwach wirken. Sie beißen beim Gutachtertermin die Zähne zusammen, gehen ohne Rollator zur Tür und behaupten, alles sei in bester Ordnung. Der Gutachter muss das bewerten, was er sieht. Seien Sie ehrlich und zeigen Sie Ihre Schwächen.
Psychische Belastungen verschweigen: Scham führt oft dazu, dass Ängste, Depressionen oder nächtliche Verzweiflung wegen der Schmerzen nicht erwähnt werden. Diese Faktoren bringen jedoch wichtige Punkte im Begutachtungsassessment.
Fehlendes Pflegetagebuch: Wer aus dem Gedächtnis berichtet, vergisst oft die kleinen Handgriffe der Angehörigen, die in der Summe viel Zeit beanspruchen. Ein detailliertes Pflegetagebuch ist der beste Beweis für Ihren tatsächlichen Hilfebedarf.
Es ist ein Schock, wenn der Brief der Pflegekasse eintrifft und der Pflegegrad abgelehnt oder niedriger als erwartet eingestuft wurde. Doch lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Etwa ein Drittel aller Widersprüche gegen Pflegekassen-Bescheide ist erfolgreich. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie aktiv werden:
Sie haben genau einen Monat (vier Wochen) Zeit ab Zustellung des Bescheids, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Senden Sie zunächst ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse: "Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein. Die ausführliche Begründung reiche ich nach."
Fordern Sie gleichzeitig das Pflegegutachten an, falls es dem Bescheid nicht beilag. Prüfen Sie dieses Gutachten Punkt für Punkt. Wurden Ihre Einschränkungen beim Treppensteigen ignoriert? Wurde die Hilfe bei der Körperpflege unterschätzt? Verfassen Sie auf dieser Basis eine detaillierte Begründung, idealerweise mit Unterstützung eines Arztes, eines Pflegedienstes oder eines unabhängigen Pflegeberaters. In den meisten Fällen wird die Pflegekasse dann eine Zweitbegutachtung anordnen, oft durch einen anderen Gutachter, was häufig zu einem positiven Ergebnis führt.
Die Schaufensterkrankheit (pAVK) ist eine schmerzhafte und stark einschränkende Erkrankung. Wenn die Durchblutungsstörungen in den Beinen dazu führen, dass Sie Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können, ist der Weg zu einem Pflegegrad der richtige und wichtige Schritt. Ab dem Fontaine-Stadium II, spätestens jedoch in den Stadien III und IV, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, wertvolle Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten.
Von monatlichem Pflegegeld (bis zu 990 Euro) über Pflegesachleistungen für ambulante Dienste bis hin zu Zuschüssen für den barrierefreien Badumbau (4.000 Euro) oder die Anschaffung eines Treppenliftes – die Leistungen der Pflegekasse sind vielfältig und sollen Ihnen ein würdevolles, sicheres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.
Der Antragsprozess erfordert Geduld und eine ehrliche Auseinandersetzung mit den eigenen Einschränkungen. Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch optimal auf den Gutachtertermin vor, scheuen Sie sich nicht, Hilfe von Angehörigen oder Pflegeberatern anzunehmen, und legen Sie im Zweifelsfall Widerspruch ein. Sie haben Ihr Leben lang in die Pflegeversicherung eingezahlt – zögern Sie nicht, die Ihnen zustehende Hilfe jetzt in Anspruch zu nehmen, um Ihre Lebensqualität trotz pAVK bestmöglich zu erhalten.
Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Beträge und gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf den aktuellen Stand der Pflegeversicherung. Bei individuellen Fragen zur Antragstellung oder zu spezifischen Krankheitsbildern empfehlen wir stets eine persönliche Pflegeberatung sowie die Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt.
Wichtige Antworten rund um die Schaufensterkrankheit und Pflegebedürftigkeit