Neues Hilfsmittelgesetz: Hörakustiker warnen vor Insolvenzwelle und Versorgungsstau
Eigentlich sollte das geplante Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz, kurz HiB, den bürokratischen Dschungel im deutschen Gesundheitswesen lichten. Doch statt spürbarer Entlastung droht nach Ansicht von Fachleuten das genaue Gegenteil: neue Prüfschleifen, monatelange Zahlungsverzögerungen und im schlimmsten Fall eine Pleitewelle unter mittelständischen Betrieben. Besonders im Bereich der Hörsystemversorgung schlägt das Handwerk nun Alarm.
Kritik an geplanter Genehmigungspflicht
Im Zentrum der Kritik der Bundesinnung der Hörakustiker steht ein Vorhaben, das die bisherige Versorgungspraxis drastisch verändern könnte. Demnach sollen gesetzliche Krankenkassen Versorgungen mit Hörsystemen künftig im Vorfeld umfassend prüfen und genehmigen müssen – und zwar selbst dann, wenn bereits eine Verordnung durch eine HNO-Fachärztin oder einen HNO-Facharzt vorliegt.
Die Innung bezeichnet diese Regelung als existenzbedrohend für viele der meist inhabergeführten Handwerksbetriebe. Da den Krankenkassen einheitliche und fachlich fundierte Kriterien für eine solche Einzelfallprüfung fehlen, befürchtet der Verband, dass Anträge über Wochen oder Monate unbearbeitet in den Kassenverwaltungen liegen bleiben. Für die Leistungserbringer bedeutet dies, dass sie medizinische Spitzenleistungen erbringen, die Vergütung durch Kassen oder Eigenanteile der Versicherten aber über lange Zeit ausbleibt. Dies gefährde die Liquidität und dränge wirtschaftlich solide Unternehmen in die Insolvenz.
Hohe Zufriedenheit und bestehende Kontrollen
Aus Sicht des Handwerks gibt es für eine zusätzliche Kontrollinstanz keinen sachlichen Grund. Hörakustikbetriebe unterliegen bereits heute strengen Dokumentationspflichten. Bevor ein Hörsystem angepasst und abgegeben werden darf, müssen Patientinnen und Patienten eine Reihe von Unterlagen gegenzeichnen – unter anderem den schriftlichen Nachweis darüber, dass sie umfassend über eine zuzahlungsfreie Versorgung informiert wurden.
Zudem belegen bundesweite Erhebungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig eine überdurchschnittlich hohe Zufriedenheit der Betroffenen mit der individuellen Versorgung. Ein zusätzliches Genehmigungsverfahren würde ein funktionierendes System ausbremsen, ohne den Versicherten einen messbaren Mehrwert zu bieten.
Gefahr für Pflegebedürftige und Seniorinnen
Für ältere und pflegebedürftige Menschen könnte das Gesetz spürbare Nachteile mit sich bringen. Gutes Hören ist eine unverzichtbare Voraussetzung für soziale Teilhabe, Orientierung im Alltag und den Erhalt der kognitiven Fähigkeiten. Eine unversorgte oder verzögerte Schwerhörigkeit gilt in der Altersmedizin als einer der größten Risikofaktoren für Vereinsamung und den beschleunigten Verlauf von Demenzerkrankungen.
Wenn Kassenanträge künftig in bürokratischen Warteschleifen verharren oder Fachbetriebe in ländlichen Regionen aufgeben müssen, drohen Versorgungsengpässe genau dort, wo rasche Hilfe am dringendsten gebraucht wird.
Verbände fordern Nachbesserungen im Gesetz
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Neben dem Gesundheitshandwerk mahnen auch weitere Verbände der Heilmittelerbringer und der Ärzteschaft an, dass echter Bürokratieabbau schlanke Prozesse und Vertrauen in die Fachberufe erfordert. Die betroffenen Organisationen fordern das Bundesgesundheitsministerium nun auf, die Genehmigungspflichten im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu streichen, um die wohnortnahe Hilfsmittelversorgung verlässlich zu sichern.
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