Ambulante Pflegedienste in der Nähe finden & vergleichen

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Pflegeteam Braunschweig

Celler Heerstraße 321, 38112, Braunschweig

5.0 · 1 Bewertungen

Leistungen

Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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Mobile Krankenpflege Pischeli

Ruhrplatz 7, 59872, Meschede

5.0 · 4 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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BWIP

Merscheider Str. 3, 42699, Solingen

5.0 · 5 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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Kranken- und Seniorenpflege Kraus

Ostrauer Str. 1, 06729, Elsteraue

5.0 · 22 Bewertungen

Leistungen

Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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vatrium

Heinrich-Pesch-Str. 9, 50739, Köln

5.0 · 26 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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PN Pflege Netzwerk

Fechnerstr. 5, 10717, Berlin

5.0 · 6 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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Siloah - Christliche Pflege

Iburger Straße 23, 49082, Osnabrück

5.0 · 54 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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AWO Sozialstation Lützschena

Am Brunnen 5, 04159, Leipzig

5.0 · 2 Bewertungen

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Ambulante Pflege Angebote zur Unterstützung im Al... Allgemeine Pflege
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Diakoniestation Nördlingen

Hauptstr. 26, 86720, Nördlingen

5.0 · 10 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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Pflegeteam Laukel Inh.: Thorsten Laukel

Rosenstr. 5, 35096, Weimar

5.0 · 4 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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Pflegedienst Natürlich

Auf der Weid 1-15, 56242, Marienrachdorf

5.0 · 4 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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Pflegedienst Andrea Schalies

Arnimstr. 45 a, 23566, Lübeck

5.0 · 6 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege
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Ambulanter Pflegedienst Friedberg

Jungbräustr. 2, 86316, Friedberg

5.0 · 1 Bewertungen

Leistungen

Grundpflege Behandlungspflege Hauswirtschaftliche Versorgung Betreuung und Begleitung
Beratungseinsatz +2
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Diakonie-Station Charlottenburg Süd

Leibnizstr. 79, 10625, Berlin

5.0 · 3 Bewertungen

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Ambulante Pflege Angebote zur Unterstützung im Al... Allgemeine Pflege
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Im Rosengarten 25c, 61118, Bad Vilbel

5.0 · 3 Bewertungen

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Ambulante Pflege Allgemeine Pflege

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Redaktionell geprüft von der PflegeHelfer24-Redaktion Zuletzt aktualisiert: 07.08.2026
Ambulanter Pflegedienst bei der häuslichen Pflege

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst versorgt Pflegebedürftige direkt in der eigenen Wohnung, von der täglichen Körperpflege bis zur medizinischen Behandlungspflege. Das Ziel: die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten und pflegende Angehörige verlässlich entlasten. Die Leistungen gliedern sich in drei Bereiche:

  • Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, bezahlt von der Pflegekasse.
  • Behandlungspflege: medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung, bezahlt von der Krankenkasse.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung als Teil der Sachleistungen.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst 2026?

Pflegedienste rechnen nicht pro Stunde ab, sondern nach Leistungskomplexen: festen Paketen wie "kleine Körperpflege" oder "Hilfe bei der Nahrungsaufnahme", deren Preise je Bundesland zwischen den Kassen und den Verbänden verhandelt sind. Eine morgendliche Grundpflege kostet je nach Umfang und Region etwa 20 bis 50 Euro pro Einsatz. Bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads übernimmt die Pflegekasse diese Kosten als Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI).

Pflegesachleistungen 2026 je Pflegegrad im Vergleich zum Pflegegeld
Pflegegrad Pflegesachleistungen/Monat Zum Vergleich: Pflegegeld
Pflegegrad 2 796 € 347 €
Pflegegrad 3 1.497 € 599 €
Pflegegrad 4 1.859 € 800 €
Pflegegrad 5 2.299 € 990 €

Beträge der gesetzlichen Pflegeversicherung 2026, unverändert gültig bis zur nächsten Anpassung 2028, ohne Gewähr. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistungen, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Wer zahlt was? Die drei Finanzierungswege

Pflegekasse: Sachleistungen (§ 36 SGB XI)

Der Pflegedienst rechnet Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung direkt mit der Pflegekasse ab, bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads. Was darüber liegt, zahlen Sie als Eigenanteil.

Krankenkasse: häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)

Ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Insulin oder Verbandswechsel zahlt die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad (§ 37 SGB V). Auch ganz ohne Pflegegrad möglich.

Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)

Sachleistungen und Pflegegeld lassen sich anteilig mischen (§ 38 SGB XI): Nutzen Sie z. B. 60 % der Sachleistungen, erhalten Sie weiter 40 % des Pflegegelds. Ideal, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Pflege teilen.

Zusätzlich können Sie bis zu 40 % der Sachleistungen in Alltagsunterstützung umwandeln, den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich einsetzen und für Vertretungssituationen den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Einen Überblick über alle Töpfe gibt der Pflegegeld-Rechner.

Pflegedienst beauftragen: in 3 Schritten

1

Anbieter vergleichen und Erstgespräch führen

Vergleichen Sie über die Suche oben Pflegedienste in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie zwei bis drei kostenlose Erstgespräche. Seriöse Dienste kommen dafür zu Ihnen nach Hause.

2

Kostenvoranschlag prüfen

Lassen Sie sich die geplanten Leistungskomplexe mit Preisen schriftlich geben und prüfen Sie, ob das Budget Ihres Pflegegrads reicht oder ein Eigenanteil entsteht. Der Kostenvoranschlag ist Pflicht vor Vertragsschluss.

3

Pflegevertrag schließen

Der Pflegevertrag regelt Leistungen, Zeiten und Kündigungsfristen. Für Sie gilt: jederzeit kündbar, ohne Frist. Bei Behandlungspflege reicht der Dienst die ärztliche Verordnung direkt bei der Krankenkasse ein.

Kein freier Pflegedienst? Das können Sie tun

In vielen Regionen haben Pflegedienste Aufnahmestopps. Fragen Sie in diesem Fall mehrere Anbieter parallel an und lassen Sie sich auf Wartelisten setzen; oft werden kurzfristig Kapazitäten frei. Der örtliche Pflegestützpunkt kennt die aktuelle Lage und vermittelt kostenlos. Überbrücken lässt sich die Wartezeit mit einer Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag, mit Tagespflege oder übergangsweise mit dem Pflegegeld für pflegende Angehörige.

Und wenn es mit dem aktuellen Dienst nicht passt: Der Pflegevertrag ist für Sie jederzeit ohne Frist kündbar. Organisieren Sie den neuen Dienst vor der Kündigung, damit keine Versorgungslücke entsteht; die Pflegedokumentation muss Ihnen für den Übergang ausgehändigt werden.

Woran erkennen Sie einen guten Pflegedienst?

✓ Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und aktuelle Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes
✓ Feste Bezugspflegekräfte statt täglich wechselnder Gesichter
✓ Schriftlicher Kostenvoranschlag vor Vertragsschluss, ohne Drängen
✓ 24-Stunden-Rufbereitschaft für Notfälle
✓ Verlässliche, mit Ihnen abgestimmte Einsatzzeiten
✓ Transparente Pflegedokumentation, die in der Wohnung verbleibt

Alle Prüfpunkte inklusive Fragen für das Erstgespräch enthält unsere Checkliste unten auf dieser Seite.

Checkliste: So erkennen Sie einen guten Pflegedienst

Checkliste: So erkennen Sie einen guten Pflegedienst

Drucken Sie diese Checkliste aus und nehmen Sie sie zu Erstgesprächen mit den Pflegediensten in Ihrer Region mit, um die Angebote strukturiert vergleichen zu können.

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Häufige Fragen zu ambulanten Pflegediensten

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Die Kosten richten sich nach den vereinbarten Leistungskomplexen und variieren je nach Bundesland und Anbieter. Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zum Höchstbetrag der Pflegesachleistungen: 2026 monatlich 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4) bzw. 2.299 € (Pflegegrad 5).

Wer bezahlt den ambulanten Pflegedienst?

Bei anerkanntem Pflegegrad rechnet der Pflegedienst die Grundpflege direkt mit der Pflegekasse ab (§ 36 SGB XI). Medizinische Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung (§ 37 SGB V); dafür ist kein Pflegegrad nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege umfasst Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität und wird von der Pflegekasse finanziert. Behandlungspflege sind ärztlich verordnete medizinische Leistungen wie Verbandswechsel oder Injektionen, die die Krankenkasse übernimmt.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Sie nutzen die Pflegesachleistungen anteilig und erhalten das Pflegegeld anteilig weiter. Wer z. B. 60 % der Sachleistungen ausschöpft, bekommt noch 40 % des Pflegegelds.

Woran erkenne ich einen guten Pflegedienst?

Achten Sie auf einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, feste Bezugspflegekräfte, transparente Kostenvoranschläge, Erreichbarkeit im Notfall und aktuelle Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes.

Übernimmt die Krankenkasse einen Pflegedienst auch ohne Pflegegrad?

Ja, bei häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V: Verordnet ein Arzt z. B. tägliche Medikamentengabe oder Wundversorgung, zahlt die Krankenkasse unabhängig vom Pflegegrad.

Quellen & rechtliche Grundlagen
  1. § 36 SGB XI: Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
  2. § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
  3. § 38 SGB XI: Kombinationsleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html

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